Ärztliches Attest bei Krankheit des Angeklagten im Termin

Liegt dem Strafgericht ein Attest vor, aus dem lediglich hervorgeht, der in der Hauptverhandlung nicht erschienene Angeklagte sei arbeitsunfähig, so darf der Richter nicht davon ausgehen, der Angeklagte sei unentschuldigt und etwa den Einspruch gegen den Strafbefehl oder die Berufung verwerfen. Er ist vielmehr verpflichtet, bei dem Arzt zu ermitteln, …

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Themen: Entschuldigtes Fernbleiben/arbeitsunfähigkeitsbescheinigung , Verwerfungsentscheidung

Erschienen 5. Juni 2009 auf http://www.raflauaus.de.

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