Ärztepfusch: Was tun bei Behandlungsfehler?
Auch Ärzte sind nur Menschen. Immer häufiger stehen Patienten vor der Situation, dass sie nach ärztlicher Behandlung einen Behandlungsfehler vermuten. Entscheidend für den Erfolg eines späteren Arzthaftungsprozesses ist die Information des Patienten, was in einem solchen Falle zu tun ist.
Dabei haben Patienten wegen des grundsätzlich herrschenden Vertrauensverhältnisses zum behandelnden Arzt häufig erhebliche Wissenslücken. Umso wichtiger ist es, einige Verhaltensmaßnahmen für die Klärung und Geltendmachung von Schadenersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen zu beachten. So sollten Patienten zunächst Einsicht in die Patientenunterlagen verlangen, um die Geschehnisse ordnungsgemäß dokumentiert zu haben. Der Patient hat Anspruch auf Einsichtnahme in die Patientenunterlagen. Darüber hinaus sollte unbedingt ein subjektive Gedächtnisprotokoll über den Ablauf der vermeintlichen Fehlbehandlung erstellt werden. Dieses sollte Namen und Anschriften etwaiger Zeugen sowie nachbehandelnder Ärzte, Behandlungstermine, Untersuchunge…
» Vollständiger ArtikelRechte des Patienten bei ärztlichem Behandlungsfehler
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Aufklärung der Patienten unbedingt notwendig!
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Zahnarzt & Haftung: Allergische Reaktion bei Zahnersatz
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Ärztepfusch?
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Zahnarzthaftung auf Rückerstattung des Behandlungshonorars bei fehlerhaftem Zahnersatz
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