Ärzte dürfen für ihre Leistungen werben

Die Financial Times Deutschland berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe über die Liberalisierung des Werbeverbotes für Ärzte und Kliniken. Während bis vor wenigen Jahren nur Urlaubs- und Rückkehranzeigen in der Tageszeitung möglich waren, dürfen nach einer Reihe von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts in den Jahren 2001 und 2002 sowie der Änderung der Musterberufsordnung auf dem Deutschen Ärztetag 2002 nun auch Mediziner fast uneingeschränkt für ihre Leistungen werben - selbstverständlich auch im Internet. …

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Themen: Financial Times , Heidelberg

Erschienen 2. November 2005 auf http://medizinrecht.wordpress.com.

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