Ryanair: Onlinebuchung mit Kreditkarte muss kostenfrei möglich sein

Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein etabliertes kostenfreies Zahlverfahren anbietet. Das hat das Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Ryanair entschieden. Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers ist damit unzulässig.

Das Unternehmen hatte seinen Kunden für den Kauf des Tickets per Kreditkarte eine Gebühr von vier Euro pro Fluggast und einfachem Flug abgezogen. 1,50 Euro betrug die Gebühr für den Einsatz einer Zahlkarte. Kunden hatten keine Möglichkeit, ihr Ticket ohne Zusatzkosten zu bezahlen. „Kostenlos“ war lediglich die Zahlung mit einer kaum verbreiteten Visa-Electron-Karte, die aber nur gegen eine Jahresgebühr von 40 bis 100 Euro erhältlich ist.

Eine echte Gegenleistung für die Gebühren sei nicht ersichtlich, begründeten die Richter das Urteil. Der bargeldlose Zahlungsverkehr liege im eigenen Interesse der Fluggesellschaft, zumal sie keine Barzahlungen akzeptiere. Ryanair sei gesetzlich verpflichtet, die Zahlung für das Ticket anzunehmen. Dafür dürfe eine Fluggesellschaft kein gesondertes Entgelt verlang…

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Themen: Ryanair , Buchung , Onlinebuchung
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 16. Juni 2009 auf http://www.behrmannhaertel.de.

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