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R+V verhält sich großzügig

am 22.04.2008 von http://www.rsv-blog.de

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht N. habe ich für einen Mandanten - rechtsschutzversichert bei der R+V Versicherung - Ansprüche auf Unterlassung beleidigender Äußerungen im Rahmen einer negativen eBay-Bewertung und auf Zahlung (u.a. außergerichtlich angefallener Rechtsanwaltskosten) geltend gemacht. 
Den Gegenstandswert hatte ich außergerichtlich mit EUR 5.000,00 bemessen, da die Inhalte der Bewertung massiv beleidigenden Charakter hatten und der Mandant entsprechend in seiner Geschäftstätigkeit beeinträchtigt worden war. Die R+V Versicherung hat außergerichtlich anstandslos eine 1,3 Geschäftsgebühr und nach Klageeinreichung eine 0,65 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr als Vorschuss gezahlt. 
Die Gegenseite hatte den Klageanspruch größtenteils anerkannt, lediglich hinsichtlich eines Zahlungsantrages um eine gerichtliche Entscheidung gebeten. Das Amtsgericht hat diesem Zahlungsantrag stattgegeben, den Streitwert jedoch auf EUR 2.500,00 festgesetzt. Damit hätte ich den überzahlten Vorschuss an die R+V zurückzahlen müssen. 
Jetzt kommt der Hammer: die …

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