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r+v - und die zweite Ebene

am 25.08.2006 von http://www.rsv-blog.de

In meinem Beitrag vom 03.08.2006 (Ignoranz läßt grüßen) wurde berichtet, dass auf eine Kostenanforderung nach 1 Monat keine Reaktion ersichtlich war.
Diese Anmerkung, dass die r+v nicht reagiert habe, war : …. unrichtig.
Die Anmerkung, dass die r+v an meine Kanzlei nicht geantwortet hat, war : ……. richtig.
Was war los:
(1) in meiner Kostendeckungsanfrage steht, dass sich die RSV wegen weiterer Nachfragen zur Angelegenheit direkt an den VN wenden solle und sich mein Mandat nicht auf die Einholung einer Kostenzusage erstreckt. (N.B.: ….. kümmert eigentlich grundsätzlich niemand, d.h. wird nicht zur Kenntnis genommen).
(2) am 4.8.2006 ca. 2 Std. vor meinem Urlaubsabflug erreicht mich ein Anruf der SB der RSV.
Wir hätten nicht richtig recherchiert (in unserer Akte ??). Selbstredend habe man den bedingungsgemäßen Einstand (ohne Eigenbehalt) bereits am 7.7.06 angewiesen. Auf das Konto des Mandanten !!! ; wir wollten ja keine Korrespondenz mit der RSV (auf unserem oder über unser  Konto ???). Man verlange eine Richtigstellung.
******* Das ist hiermit geschehen ! *****************
Aber wie ging das weiter:
(1) nach Urlaubsrückkehr schreibt mir der Mdt, dass ihm jetzt (Mitte August 06, während meines Urlaubs) ein Mahnbescheid ins Haus geflattert sei und er meine Hilfe wünsche.
(2) teile dem Mandant mit, dass ich ohne Sicherstellung meiner Kosten nichts zu unternehmen gedenke, wenn schon die außergerichtichen Kosten nicht rechtzeitig auf meiner Kontoverbindung zu verzeichnen seien.
(3) darauf erhalte ich dann am 25.08.06 folgende Antwort:
“…..Ich habe am 7.7.06 ein Schreiben der R+V erhalten, in dem die
Überweisung von € 158,21 (”Ausgleich der Kostenvorschussanforderung
Ihres Rechtsanwaltes”) unter Abzug meines Selbstbehaltes von 150,- €
angekündigt wurde. Der …

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