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R+V - schon wieder die Mittelgebühr und das Ermessen

am 11.01.2008 von http://www.rsv-blog.de

Jetzt mal eine andere Variante. Diesmal von Seiten der R+V.
Schön immer wieder zu lesen:
“Wir  rechnen daher die Mittelgebühren zuzüglich der Nebenkosten ab”.
Auch diese Passage muß man sich über die Zunge gehen lassen:
“Die Verteidigung bezog sich auf einen Sachverhalt, wie er in der anwaltlichen Praxis häufig vorkommt”.
Anmerkung:  Es handelt sich um einen Fall, der mit einer Bußgeldbedrohung von 375,- € und einem Fahrverbot von 3 Monaten gesegnet ist. Mehrere außergerichtliche Sachverständigengutachten bzw. Nachträge im Zuge der weiteren Aktenexploration; diverse Stellungnahmen gegenüber der Bußgeldbehörde zu den technischen Merkmalen des Sachverhalts; eine Reihe von Stellungnahmen der Bußgeldbehörde zu den technischen Auswertungen des Meßverfahrens; Einbringung weiterer Beweismittel und deren Auswertung (kurzum: ein Fall, wie er in der anwaltlichen Praxis häufig vorkommt - oder ??).
Aber jetzt wird es richtig spannend:
“[…] hinweisen, dass Sie Rahmengebühren […] bereits abgerechnet haben, so dass Sie an Ihre Berechnung gebunden sind;”
und dann noch dies:
“dies gilt auch dann, wenn  sich später herausstellt, dass bestimmte Umstände bei der Ausübung des Bestimmungsrechts übersehen wurden.”
Anmerkung:  Die Verteidigung bezog sich nicht, sondern sie bezieht sich (noch !) auf einen laufenden Fall, bei dem in Kürze die Hauptverhandlung stattfindet und ein gerichtlicher SV das …

Vorher bei http://www.rsv-blog.de (RSV-Blog)

» ARAG - und die Ermessensausübung nach § 315 BGB

» Das Drehbuch des D.A.S.

» AdvoCard’s BlaBla

» Die ARAG im Strudel der Zeit

» AdvoCard - bleibt stur


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