Russisch Inkasso
Von “Russisch Inkasso” (auch Moskauer Inkasso genannt) redet man, wenn der Schuldner nicht durch rechtliche Mittel, wie etwa eine Zwangsvollstreckung, sondern vielmehr durch zumindest angedeute, wenn nicht direkte Drohungen und gegebenfalls Gewalt.
Bei derartigen Praktiken ist die Grenze zum strafbaren Verhalten schnell überschritten.
Das zeigte sich auch in Hagen, wo nunmehr Geldeintreiber wegen versuchter Freiheitsberaubung, versuchter Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt wurden.
Hier war allerdings gleich der Bruder des Schuld…
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Erschienen 6. Juli 2009 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.
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