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Russendöner darf man sagen

am 10.08.2007 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html

Die Bezeichnung eines türkischen Imbiss als Russendönder ist keine Tatsachenbehauptung, sondern eine erlaubte Meinungsäußerung. Das urteilte das Landgericht Potsdam (Urteil v. 16.05.07, 2 O 39/07) auf die Klage des türkischstämmigen Imbissinhabers gegen eine Berliner Tageszeitung.Das Blatt hatte nach einer tödlichen Messerstecherei mit der Überschrift Blutbad beim Russendönder berichtet. Zulässigerweise, wie das Gericht befand:[...] Abgesehen davon handelt es sich bei dem Wort „Russendöner“ in der Überschrift des streitgegenständlichen Artikels nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine dem Schutz des Artikels 5 I GG unterfallende Meinungsäußerung, die einem Widerruf nicht zugänglich ist Ein evtl. Tatsachengehalt diese Äußerung ist derart substanzarm, dass er gegenüber der subjektiven Wertung in den …

BGH: Verknüpfung eines als Tatsachenbehauptung anzusehenden Zitats mit eigener Stellungnahme kann Meinungsäußerung sein

Jurabilis / Die Wiedergabe eines als Tatsachenbehauptung anzusehenden Zitats kann in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, wenn es mit der eigenen Auffassung des Äußernden verknüpft ist und sich die Aussage in ihrer Gesamtheit betrachtet als Meinung…

“Terroristentochter”

Handakte WebLAWg / Welche Maßstäbe für die Abwägung zwischen den widerstreitenden Grundrechten im Rahmen der Feststellung einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Äußerung gelten, hängt grundsätzlich vom Aussagegehalt der fraglichen Ä…

OLG Koblenz: Die Bezeichnung eines Dritten als Betrüger in einem Internetforum kann eine zulässige Meinungsäußerung sein

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Koblenz hat mit Beschluss vom 12.07.2007 - Az. 2 U 862/06 entschieden, dass die Bezeichnung eines Dritten als Betrüger in einem Internetforum eine zulässige Meinungsäußerung sein kann. Das Gericht führt aus, dass der Nutzer das Wort…

LG Münster zur freien Meinungsäußerung in Foren

Handakte WebLAWg / Das LG Münster stärkt mit seinem Urteil vom 17.01.2008 die freie Meinungsäußerung in Internetforen. Ausgangspunkt ist die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerungen/Werturteilen. Die streitgegenständlichen Äußerungen von…

IM Stolpe

Handakte WebLAWg / Verletzt eine mehrdeutige Meinungsäußerung das Persönlichkeitsrecht eines anderen, scheidet ein Anspruch auf deren zukünftige Unterlassung - anders als eine Verurteilung wegen einer in der Vergangenheit erfolgten Äußerung, etwa zu einer Strafe,…

OLG Frankfurt: „Lügen haben kurze Beine“ = Meinungsäußerung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 30.05.2005 – Az.: 16 U 201/04) hatte darüber zu entscheiden, ob es sich bei der Äußerung „Kommentar: Lügen haben kurze Beine“ um eine Tatsachenbehauptung handelt, deren Unterlassung verlangt werden kann. Die a…

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