Rundumschlag zu den Niederle-Skripten

Das wird jetzt keine Rezension, sondern ein allgemeiner Rundumschlag; Es geht um die Niederle-Skripte und die Frage, ob die was taugen. Das ein oder andere habe ich hier auf der Seite ja schon besprochen, doch möchte ich jetzt einfach einmal einen persönlichen Kommentar zu sämtlichen Skripten verfassen.

Die erste Frage sollte lauten: Auf welcher Basis kann ich mir so einen Kommentar erlauben. Nun, ich denke, ich habe eine solide Basis: Ich habe fast das vollständige Verlags-Programm hier im Regal. Allerdings nicht, weil ich von Niederle gesponsort bin oder weil ich einfach alles gekauft habe – ich hatte schlicht Glück bei eBay. Ich habe nacheinander zwei Mal zugeschlagen, als für wenig Geld zwei umfassende Pakete angeboten wurden.

Das “Problem” bei den Skripten liegt auf der Hand: Der Anfänger, der in die Buchhandlung geht und z.B. den Wessels AT in der Hand hat, dazu dann den Niederle zum StGB AT in die Hand nimmt, der kann einfach (ohne Vorwissen) nicht guten Gewissens den Niederle kaufen. Aufgrund der eklatanten Unterschiede im Umfang, muss man ja schon davon ausgehen, dass da elementare Inhalte fehlen. Aber eben deswegen ist man ja Anfänger: Weil man keine Ahnung hat.

Ich für meinen Teil bin Anhänger des Pareto-Prinzips, das besagt: 20% eines Textes enthalten 80% der Informationen. Umgemünzt heißt das: Ein Autor, der sich auf das Wesentliche besinnt und kurz sowie knapp schreibt, der kann durchaus bei gleichem Inhalt ein erheblich dünneres Buch präsentieren. Die Buchdicke interessiert mich seit dem 2. Semester bei Jura-Büchern nicht mehr, außer – so viel Ehrlichkeit muss sein – ich stelle es mir ins Regal zum Angeben.

Damit ist aber nur das pauschale Urteil erstmal in Frage gestellt – konkret bin ich dazu übergegangen, die Bücher von Niederle in 4 Kategorien einzuteilen:

Fallbücher Skripte zu Kernthemen Skripte zu Nebenthemen Zusammenfassende Skripte

Die Fallbücher habe ich vor sehr langer Zeit mal besprochen (hier zu finden), außerdem sind sie inzwischen Bestandteil des Einkaufsguides. Und das aus gutem Grund, ich mache es hier kurz: Wer in den Übungen Klausuren schreibt und die entsprechenden Fallbücher von Niederle nicht kauft, ist es schlicht selber Schuld.

Schwieriger sind die Skripte zu den “Kernthemen”, damit meine ich Bereiche wie Strafrecht AT, Sachenrecht oder Verwaltungsrecht AT – all das, was bei uns sitzen muss und umfassend vorausgesetzt wird. Inhaltlich finde ich – und ich nutze die Skripte bis heute, dazu gleich mehr – dass die Skripte hier schon das bereit halten, was man braucht. Spätestens in einer Hausarbeit aber merkt man den fehlenden Tiefgang dann doch; Um das deutlich zu sagen: Die Skripte haben nirgendwo den Anspruch, bei einer Hausarbeit als Vorlage zu dienen – das kann also keine Kritik sein und ist so auch nicht gemeint. Man muss eben nur wissen, dass es sich hierbei um stark komprimierte Werke hand…

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Themen: Ebay , Jura , Stgb , Unterschiede , Wessels , Pareto , Niederle Skripte

Erschienen 24. Mai 2009 auf http://www.jurakopf.de.

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