Zeichen und Wunder
Vier Strafverteidiger | 2. Oktober 2006 — 08.30 Uhr sollte die erste Verhandlung vor dem Amtsgericht Braunschweig stattfinden. Der Mandant erschien unentschuldigt nicht.…
Terminiert war eine Sache gegen meinen Mandanten mit zwei Mitangeklagten vor dem Jugendschöffengericht. Mein Mandant wollte sich zu einem Geständnis durchringen. Ein Gespräch mit der Vorsitzenden vor Sitzungsbeginn öffnete ungeahnte Türen.
Die beiden anderen Angeklagten zogen nach. Jetzt hatten wir plötzlich viel Zeit und uns fiel ein, dass da noch eine weitere Anklage schlummerte.
Es wurde kurz nach der Akte geforscht, auch insoweit wollte mein Mandant gern seine Reue zeigen. Also auf Ladungs- und Zustellungsfristen verzichtet, vor Verbindung auch in dieser Sache die Beiordnung, Anklageverlesung, Geständnis. ... Und nun? Der Tag war noch jung.
Die Vorsitzende erinnerte an an weitere Umfangssache gegen meinen Mandanten, die erst im November terminiert war. Ok. Auch die Anklage wollte der Mandant abnicken, wenn das Gesamtergebnis stimmt. Gespräche führten zu einem respektablen denkbaren Gesamtergebnis.
Also nochmals: Akte gesucht gefunden, erst beigeordnet, dann auf Fristen verzichtet, verbunden, Geständnis.
Das angepeilte Gesamtergebnis passte im Sinne eines kleinen Lottogewinns. Der Mandant war zwar sauer, dass ein Mitangeklagter mit einer Bewährung wegkam, hatte aber durch diesen Husarenritt eine Jugendstrafe unter Einbeziehung einer Vorverurteilung vor der Brust, die deutlich geringer war, als sonst zu erwarten gewesen wäre.
Eine Vorsitzende mit Weitblick, eine souveräne junge Staatsanwältin mit angenehmen Entgegenkommen, insgesamt eine einvernehmliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Braunschweig, die alle Beteiligten als Beispiel für prozessökonomische Vorgehensweise hernehmen sollten.
Erschienen 29. August 2006 auf http://www.vier-strafverteidiger.de.
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