Rundfunkgebührenerhöhung zum Jahreswechsel

Die Parlamente der Bundesländer haben noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag verabschiedet, so dass dieser am 1. Januar 2009 in Kraft treten wird. Der Änderungsvertrag sieht eine Erhöhung der monatlichen Rundfunkgebühr um 24 Cent für ein Radio auf 5,76 EUR (Grundgebühr) und um 95 Cent auf 17,98 EUR für ein Radio und ein Fernsehgerät vor.

Wenn kein Radio und/oder Fernsehgerät vorhanden ist, ist für ein so genanntes neuartiges Rundfunkgerät die Grundgebühr zu zahlen. Ab dem 1. Januar 2009 ist dies eine monatliche Gebühr von 5,76 EUR, wobei allerdings diese Gebühr von einigen Verwaltungsgerichten nicht akzeptiert wird.

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Themen: Radio , Rundfunkgebührenerhöhung

Erschienen 30. Dezember 2008 auf http://www.rechtslupe.de.

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