Rundfunkgebühren: In Zukunft noch mehr Schnüffeleien?

Die bisherigen Rundfunkgebühren sollen bekanntlich ab dem Jahr 2013 durch eine Hausgaltsabgabe ersetzt werden.

In letzter Zeit regt sich verstärkt Kritik an den umfassenden Auskunftsansprüchen, die die GEZ bzw. die Landesrundfunkanstalten im Zuge der Neuregelung erhalten sollen und auch daran, dass selbst Grundstückseigentümer und Verwalter zur Auskunft über Mieter bzw. Bewohner verpflichtet sein sollen. Hiergegen wenden sich nicht nur Datenschützer sondern z.B. auch die Eigentümervereinigung Haus und Grund.

Die maßgeblichen Vorschriften finden sich in den §§ 8 und 9 des geplanten 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Auf besondere Kritik ist u.a. die Vorschrift des § 8 Abs. 5 Nr. 3 gestoßen, die lautet:

Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen: (…) der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners

Damit weiß die GEZ im Grunde immer, aus welchen Gründen jemand eine bestimmte Wohnung bzw. einen bestimmten Haushält verlässt und in eine neue Wohnung umzieht.

Nachdem die Beitragsschuld den Inhaber einer Wohnung trifft- nach der geplanten Regelung ist das jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt – läuft dies auf eine weitgehende Pflic…

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Themen: Rundfunkgebühren , Gez , Rstv , Rundfunkfreiheit

Erschienen 16. August 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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