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Rundfunkgebühren für Verbrauchermärkte

am 07.09.2005 von Blickpunkt Recht & Steuern

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main unterliegen Verbrauchermärkte, die TV-Geräte (etwa im Rahmen einer Sonderaktion) verkaufen, der Rundfunkgebührenpflicht. Das Gericht ist der Ansicht, dass auch diese Verbrauchermärkte Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenrechts zum Empfang bereit halten und daher zahlungspflichtig sind. Nach der gesetzlichen Definition im Rundfunkgebührenstaatsvertrag komme es, so das Verwaltungsgericht Frankfurt, ausschließlich darauf an, dass das entsprechende Gerät objektiv technisch ohne weiteres für den Empfang benutzt werden könne. Dies löse die Zahlungspflicht aus. Zahlungspflichtig sei nach dem Gesetzeswortlaut der Rundfunkteilnehmer. Dies sei derjenige, der darüber entscheiden könne - im Sinne von “dürfen” -, ob und wie das Gerät genutzt werden solle. Auch juristische Personen, wie die Klägerin, könnten unstreitig Rundfunkteilnehmer sein. Maßgeblich für die Entscheidung im Einzelfall ist nach Auffassung des Gerichts, wer die rechtlich gesicherte Verfügungsmacht über das Empfangsgerät besitzt, wer also die Möglichkeit hat, das Gerät zu nutzen oder eine
verbindliche Nutzungsregelung zu treffen.

Damit setzt sich der föderale …

VG Frankfurt/Main: Auch Aldi muss GEZ - Gebühren zahlen

Vertretbar Weblawg / Mit Urteil vom 25.08.2005 (Aktenzeichen: 10 E 4208/04) hat das VG Frankfurt / Main entschieden, dass Verbrauchermärkte - hier: Aldi - für angebotene “Rundfunkempfangsgeräte” und Fernsehgeräte auch dann Rundfunkgebühren zu zahlen hab…

Rundfunkgebühren für Autohäuser

Blickpunkt Recht & Steuern / Autohäuser müssen nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für die Autoradios in ihren Vorführwagen Rundfunkgebühren bezahlen. In dem jetzt vom OVG entschiedenen Fall wehrte sich die Klägerin, die ein Autohaus betreibt, gegen…

Rundfunkgebühren beim Discounter

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Rundfunkgebührenpflicht von Discountern

advobLAWg / Das VG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass ein Lebensmittel-Discounter für die im Rahmen von Sonderaktionen von ihm zum Verkauf angebotenen Rundfunkgeräte Rundfunkgebühren entrichten müsse. Die Möglichkeit, dass das entsprechende Gerät ohne w…

Mal wieder GEZeigt ...

Weblawg.de / „... Autohaus muss Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen zahlen Die Klägerin, die ein Autohaus betreibt, wendet sich gegen ihre Heranziehung zu Rundfunkgebühren für in Vorführwagen eingebaute Autoradios durch den Norddeutschen Ru…

Keine Rundfunkgebührenpflicht für originalverpackte Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräte bei Sonderaktionen

Recht und Alltag / Die Klägerinnen in drei Verfahren (ALDI, Plus und Kaisers/Tengelmann) sind große Lebensmitteldiscounter, die bei Sonderverkaufsaktionen auch Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräte verkaufen. Dabei bleiben die Geräte originalverpackt und werden den…

Autohändler muss nur für ein Autoradio Rundfunkgebühren bezahlen

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Ein Autohändler muss nicht für alle Radiogeräte in Kraftfahrzeugen, die Kunden zum Verkauf vorgeführt oder von diesen Probe gefahren werden, Rundfunkgebühren bezahlen. Die Rundfunkgebührenpflicht ist vielmehr bei Entrichtung der Ge…

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RA Udo Meisen

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