Rundfunkgebühren für Büro-Computer?

Nun hat sich auch das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az.: 3 K 4387/08) gegen die Gebührenpflicht eines beruflich genutzten Personal Computers (PC) mit Internetfähigkeit ausgesprochen. Die Begründung, warum in dem konkreten Fall, der Rundfunkteilnehmer für das “neuartige Rundfunkgerät” PC, keine GEZ-Gebühren zahlen muss: Ein Rechner sei nicht per se ein Rundfunkempfänger, sondern ein multifunktionales Gerät, das jedenfalls im [...]

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Themen: Gez , Rundfunkgebühr , VG Stuttgart , PC , Gebührenpflicht , Internetfähigkeit , Neuartiges Rundfunkgerät
Rechtsgebiet: Rundfunkrecht

Erschienen 13. Mai 2009 auf http://www.blog.medienrecht-informationen.de.

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