Rundfunkgebühren beim Discounter
am 14.08.2006 von Blickpunkt Recht & Steuern
Der Reigen sich widersprechender Urteile über die Rundfunkgebührenpflicht für Händler und Verbrauchermärkte geht weiter.
Nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs besteht keine Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühren, wenn in einer Filiale eines Lebensmittel-Discounters bei einer Verkaufsaktion originalverpackte Fernseh- und Rundfunkgeräte ohne Vorführung angeboten werden.
Geklagt hatte eine Gesellschaft, die mehrere Discount-Märkte Wegen des Verkaufs von Fernseh- und Rundfunkgeräten in einer ihrer Verkaufsstellen sollte die Gesellschaft Rundfunkgebühren für jeweils ein Hörfunk- und Fernsehgerät in Höhe von 851,– € für die Zeit vom Januar 2000 bis Juni 2004 zahlen. Nach Auffassung des Hessischen Rundfunks sei die Betreiberin der Verkaufsfiliale als Rundfunkteilnehmerin anzusehen, da sie über ein uneingeschränktes Bestimmungsrecht hinsichtlich der von ihr angebotenen Empfangsgeräte verfüge. Dagegen hatte die Betreiberin der Filiale eingewandt, sie halte die Geräte nicht zum Empfang bereit, sondern gebe sie in Originalverpackung an ihre Kunden ab.
Nachdem das Verwaltungsgericht in erster Instanz sich der Auffassung des Hessischen Rundfunks angeschlossen und die Klage abgewiesen hatte, gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Berufung der Klägerin statt und hob das Urteil des Verwaltungsgerichts sowie den Gebührenbescheid des Hessischen Rundfunks auf. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs ist die Betreiberin der Verkaufsfiliale nicht Rundfunkteilnehmerin im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags aus dem Jahr 1991 und deshalb nicht gebührenpflichtig. Zwar entstehe danach die Gebührenpflicht bereits dann, wenn Empfangsgeräte bereitgehalten werden, so dass es möglich sei, ohne besonderen technischen Aufwand Rundfunk- und Fernsehsendungen zu empfangen. Dies sei jedoch dann nicht der Fall, wenn ein Unternehmen Fernseh- und Rundfunkempfangsgeräte von vornherein bestimmungsgemäß nur zum Verkauf bereithalte und die Konzeption des …
Keine Rundfunkgebühren für ALDI-Filiale
Handakte WebLAWg / Wenn ein Geschäft Fernseh- und Rundfunkgeräte ohne Vorführung zum Verkauf anbietet, muss es keine Rundfunkgebühren zahlen. Dies hat jetzt der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden. Geklagt hatte eine Gesellschaft, die mehrere Filial…
Rundfunkgebührenpflicht von Discountern
advobLAWg / Das VG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass ein Lebensmittel-Discounter für die im Rahmen von Sonderaktionen von ihm zum Verkauf angebotenen Rundfunkgeräte Rundfunkgebühren entrichten müsse. Die Möglichkeit, dass das entsprechende Gerät ohne w…
Rundfunkgebühren für Verbrauchermärkte
Blickpunkt Recht & Steuern / Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main unterliegen Verbrauchermärkte, die TV-Geräte (etwa im Rahmen einer Sonderaktion) verkaufen, der Rundfunkgebührenpflicht. Das Gericht ist der Ansicht, dass auch diese Verbrauchermärkte Rundf…
/ …
Rundfunkgebühren für Autohäuser
Blickpunkt Recht & Steuern / Autohäuser müssen nach Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts für die Autoradios in ihren Vorführwagen Rundfunkgebühren bezahlen. In dem jetzt vom OVG entschiedenen Fall wehrte sich die Klägerin, die ein Autohaus betreibt, gegen…
VGH ( BV 06.1073) Keine Gebührenfreiheit für tragbare Rundfunkempfangsgeräte in eigener Ferienwohnung
Recht für Verbraucher / eine Gebührenfreiheit für tragbare Rundfunkempfangsgeräte in eigener FerienwohnungDer Rundfunkgebührenpflicht unterliegen auch tragbare Empfangsgeräte, die ein Rundfunkteilnehmer nur für wenige Wochen im Jahr in eine eigene Ferienwohnung mitnim…
Mal wieder GEZeigt ...
Weblawg.de / „... Autohaus muss Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen zahlen Die Klägerin, die ein Autohaus betreibt, wendet sich gegen ihre Heranziehung zu Rundfunkgebühren für in Vorführwagen eingebaute Autoradios durch den Norddeutschen Ru…
Aldi muss keine Rundfunkgebühr für Fernseh-Verkauf zahlen
ElbeBlawg / Für den Verkauf von Radios und Fernsehgeräten müssen Supermärkte keine Rundfunkgebühren bezahlen. Allein das Bereithalten der noch verpackten Geräte mache den Ladeninhaber nicht zum Rundfunkteilnehmer, heißt es in e…
Keine Rundfunkgebühr für Kfz-Händler
Recht und Alltag / Allein der Umstand, dass ein Autohändler im Besitz eines roten Nummernschildes ist, rechtfertigt nicht die Erhebung von Rundfunkgebühren. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 26.06.2007 (Az.: 1 K 1818/06.KO.) Der KlÅ
GEZ-Gebühren: Zahlung auch bei einmonatiger Abwesenheit
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Die bloße Ortsabwesenheit berechtigt nicht zu Abmeldung von Radio und Fernsehgerät. Rundfunkgebühren müssen also auch im Falle einer einmonatigen Abwesenheit weiter entrichtet werden. Dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Trier lag die…
