Rundfunkgebühr für Anwalts-PC?

Das VG Koblenz hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten muss (Entsch.v. 15.7.08 - 1 K 496/08.KO).

Im vorliegenden Fall verwendete der Rechtsanwalt in seiner Kanzlei den PC ausschließlich zu Schreib- und Recherchearbeiten. Dabei nutzt er den Internetzugang (DSL) auch zum Zugriff auf Rechtsprechungsdatenbanken, für sonstige beruflich bedingte Recherchen sowie zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) verlangte hierfür Rundfunkgebühren in Höhe von monatlich 5,52 €. Hiergegen erhob der Rechtsanwalt nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.

Das VG Koblenz hat der Klage statt gegeben: der Rechtsanwalt sei kein Rundfunkteilnehmer, weil er kein Rundfunkgerät zum Empfang im Sinne der rundfunkrechtlichen Bestimmungen bereithalte. Zwar könne er mit seinem PC über seinen Internetbrowser Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen. Jedoch rechtfertige dies nicht ohne Weiteres die Gebührenerhebung. Herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte seien speziell für einen Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden nach der Lebenserfahrung zu diesem Zweck angeschafft. Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermöglicht und in vielfacher Weise anderweitig genutzt wird. Dies gelte gerade im Fall einer beruflichen Nutzung des PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen, der dort typischerweise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet wird. Zudem gewährleiste das Grundrecht der …

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Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 30. Juli 2008 auf http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell.

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