“Ruhe in Frieden?”
am 18.03.2008 von Handakte WebLAWg
In einer Berufungsverhandlung vor der 31. Zivilkammer des Landgerichts München I ging es um den Rücktritt von einem „Grabsteinkauf“.
Die Klägerin schloss mit der Beklagten am 20.9.2005 einen Vertrag über die Herstellung und Lieferung eines Grabmals zu einem Preis von letztlich € 5.360,36. Die Klägerin zahlte € 2.500,00 an. Sie wählte den Grabstein aus einem Katalog der Beklagten aus. Nachdem sich dieser Doppelgrabstein als zu breit für das Grab des verstorbenen Ehemanns der Klägerin erwies, wurden die Maße angepasst. Der Grabstein wurde im Januar 2006 aufgestellt. Die Klägerin trat am 10.5.2006 vom Vertrag zurück, weil der Grabstein zu schmal, die Ausführung einer Rille unansehnlich, der rechte Arm des Kreuzes knapp …
LG München I: Verfügungsantrag in Sachen Pumuckls Freundin zurückgewiesen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In dem Rechtsstreit zwischen der Schöpferin der literarischen Figur des Pumuckl (Klägerin/Antragstellerin) und der Zeichnerin dieser Figur (Beklagte/Antragsgegnerin) hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I mit einem heute verkündeten Ur…
Hexenzauber - Ein Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden.
Recht für Verbraucher / Hexenzauber - nicht nur vergeblich, auch umsonstEin Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden.So urteilte kürzlich das Amtsgericht München. Was war geschehen? Im…
Schwellenwert der Gebührenordnung
Handakte WebLAWg / Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg hatte in einem Berufungsverfahren über ein Urteil des Amtsgerichts Oldenburg vom 12.06.2006 zu befinden. Die Klägerin machte gegen den beklagten Augenarzt Schadensersatzansprüche geltend. Zwischen den…
Kommt ein Döner geflogen...
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der Wurf mit einem Döner stellt keine schwerwiegende Verletzung der vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfassten menschlichen Würde und Ehre dar. Die spätere Klägerin arbeitet in einem Dönerlokal. Im Juni 2007 kaufte der später…
Erstens kommt es anders - Oder wer klagen will, sollte zuerst prüfen
Handakte WebLAWg / Einen ungewöhnlichen Verlauf nahm eine kürzlich beim Amtsgericht München anhängige Klage. Zunächst sah alles ganz normal aus. Ein beschädigtes Auto wurde repariert, die Reparaturkosten wurden nicht bezahlt, man klagte vor dem AG München. Über…
BVerwG 8 B 52.05 - Beschluss
Bundesverwaltungsgericht / 11. Die Beschwerde der Klägerin zu 1 ist unzulässig. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klageabweisung hinsichtlich der Klägerin zu 1 allein damit begründet, die Klage der Klägerin zu 1 sei unzulässig, weil es an einem berechtigten Interesse d…
Gepfändeter Grabstein
Andere Ansicht / Wer einen Grabstein anfertigen lässt, der sollte ihn auch bezahlen. Wenn der Steinmetz, der sich das Eigentum vorbehalten hat, dann einen vollstreckbaren Titel erwirkt hat, dann kann er den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung des Grabsteins beauft…
“Hexenzauber” - nicht nur vergeblich, auch umsonst
Handakte WebLAWg / Ein Liebeszauber ist auf eine objektiv unmögliche Leistung gerichtet. Die dafür geleistete Bezahlung muss zurückerstattet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beklagte einen Erfolg versprochen hat. Sie hat zumindest einen aus ihrer Sicht po…
» Justiz in Bayern - Landgericht München I - PM - Ruhe in Frieden?
Pressemitteilung 12/08"> <meta name="date" content="17.03.2008"> <meta name="X-Imperia-Live-Info" content="e42d712f-d20c-6815-17c0-c3f4b1657e0c/1/98/103/117/477/479/2006/2263/6306"> <!-…
