Ruf mich (nicht) an.

Das Gewaltschutzgesetz ist eine wichtige Sache. Im Ernstfall kann man hier recht schnell und effektiv Tatsachen schaffen und in begründeten Fällen dem Opfer effektiv helfen und Schutz verschaffen. Die Gerichte reagieren hier recht fix und gewissenhaft.

Es geht auch anders. Die Antragstellerin taucht kurz vor Weihnachten bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts auf und beantragt den Erlass einer Gewaltschutzanordnung – wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung. Sie versichert an Eides Statt, sie werde bedroht, belästigt und beleidigt. Konkrete Angaben? Fehlanzeige. Das Gericht erlässt den Beschluss und pünktlich zu Weihnachten erhält der Antragsgegner vom Gerichtsvollzieher den Beschluss in die Hand gedrückt. Er darf die Antragstellerin nicht mehr …

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Themen: Rechtschutz , Gewaltschutz
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 28. Dezember 2011 auf http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/.

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