Rüttgers: Juhu, wir dürfen uns mal wieder mit der Parteienfinanzierung befassen!

Jürgen Rüttgers ließ sein Ohr meistbietend verkaufen, und wutsch, hat die Union die nächste Parteispendenaffäre an der Backe. Das ist doch nicht zu fassen.

Das Thema Parteienfinanzierung ist so etwas wie die Unruhe im Verfassungs-Uhrwerk der Bundesrepublik: Das tickt immer weiter, kommt nie zur Ruhe, jede Lösung ist gleichzeitig schon wieder Problem, bleibt ewig unstabil und in Bewegung.

Wie viele Parteienfinanzierungs-Urteile des BVerfG gibt es eigentlich? Ich verzähle mich jedes Mal. Nur noch die Rundfunk-Rechtsprechung kann da einigermaßen mithalten.

Der Eindruck entsteht, man kann da regeln, was man will, die Fantasie der Parteien, sich an diesen Regeln vorbei neue Einkommensquellen zu erschließen, ist immer findiger. Aber – ohne die Parteien in Schutz nehmen zu wollen – das Problem liegt bis zu einem gewissen Grad im System.

Double-Bind

Das BVerfG hat es seit 1952 nicht geschafft, eine klare Ansage zu geben, woher die Parteien das Geld zur Erfüllung der ihnen in Art. 21 GG zugewiesenen Aufgaben nehmen sollen. Die Parteien stehen vor einem verfassungsrechtlichen Double-Bind: Einerseits sollen sie der Sphäre der Gesellschaft verhaftet bleiben und sich nicht mit Staatsknete durchfüttern lassen. Andererseits sollen sie nicht käuflich sein und Spendern mit Deep Pockets politische Vorteile gegenüber anderen verschaffen. Aber am Ende muss irgendjemand dem Drucker für seine Wahlplakate die Rechnung bezahlen.

In diesem Double-Bind steckt das Dilemma zwischen Pluralismus und staatsbürgerlicher Gleichheit: Auf der einen Seite steht das Freiheitsrecht, für seine politischen Ziele zu streiten und dafür auch Geld zu mobilisieren und auszugeben. Auf der anderen Seite steht die Conditio sine qua non der Demokratie, dass alle Abstimmenden gleiches Stimmgewicht genießen, weil nur dann eine Mehrheitsentscheidung gegenüber der Minderheit Legitimität beanspruchen kann.

Dazu haben wir in unserem Buch “Die Deutschen und das Grundgesetz” allerhand geschrieben, s. S. 216ff.

Das Dilemma gibt es deshalb nicht nur bei uns, sondern in jeder Demokratie. Siehe das hier bereits mehrfach erwähnte Citizens-United-Urteil des US Supreme Court – in dem die konservative Richtermehrheit die Schranken für Unternehmen beim Geldausgeben für Wahlkampfzwecke als verfassungswidrig gekillt hat – Argument: free speech.

Das Urteil ist allerdings in der Öffentlichkeit extrem negativ aufgenommen worden und könnte sich als Mob…

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Themen: GG , Rundfunk , Demokratie , Parteien , Transparenz
Rechtsgebiet: Verfassungsrecht

Erschienen 24. Februar 2010 auf http://verfassungsblog.de.

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Datei:Jürgen Rüttgers, 2009.jpg – Wikipedia
Poll: Large majority opposes Supreme Court's decision on campaign financing - washingtonpost.com

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Hendrik Wüst – der Pannen-General | RP ONLINE

Die "Sponsoren-Affäre" hat Hendrik Wüst zu Fall gebracht. Der Stern des Generalsekretärs der NRW-CDU sank jedoch schon seit dem vergangenen Jahr. Der ehemalige Hoffnungsträger der Union war durch immer neue Pannen zu einer Belastung für seine Partei geworden.