Rückzahlung von Arbeitslohn

Zum Arbeitslohn gehören auch versehentliche Überweisungen des Arbeitgebers, die dieser zurückfordern kann. Die Rückzahlung von Arbeitslohn ist erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Abflusses einkünftemindernd zu berücksichtigen.

Zuerst einmal ist also auch auf die Doppelzahlung Lohnsteuer zu zahlen…

Bundesfinanzhof, Urteil vom 4. Mai 2006 - VI R 17/03

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Erschienen 26. Juli 2006 auf http://www.meisen.info.

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