Rückzahlung der Kaution des Mieters
Die Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem ietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist. (Leitsatz BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 71/05) Aus den Gründen: a) Der Vermieter ist verpflichtet, eine vom Mieter geleistete Kaution (§ 551 BGB) nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben, sobald er diese zur Sicherung seiner Ansprüche nicht mehr benötigt; diese Verpflichtung beruht, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag selbst nicht enthalten ist, auf der ergänzend getroffenen Sicherungsabrede, die der Hingabe der Kaution zugrunde liegt (BGHZ 141, 160, 166). Fällig wird der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution jedoch nicht bereits im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses. Vielmehr ist dem Vermieter, wie der Senat entschieden hat, nach Beendigung des Mietvertrages eine angemessene Frist einzuräumen, innerhalb deren er sich zu entscheiden hat, ob und in welcher Weise er die Kaution zur Abdeckung seiner Ansprüche verwenden will; erst danach wird der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution fällig (BGHZ 101, 244, 250). Schon daraus folgt, dass es dem Vermieter jedenfalls bis zum Ablauf der ihm zuzubilligenden Abrechnungsfrist gestattet ist, die Kaution in der Höhe einzubehalten, die zur Sicherung seiner Ansprüche aus dem Mietverhältnis angemessen ist; anderenfalls würde die Mietkaution ihrer Sicherungsfunktion nicht gerecht (vgl. auch BGHZ aaO, 251 zum Fortbestand des Zurückbehaltungsrechts nach Ablauf der Ab-rechnungsfrist bei Gegenforderungen des Vermieters). Wie viel Zeit dem Vermieter zuzubilligen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Diese können so beschaffen sein, dass mehr als sechs Monate für den Vermieter erforderlich und dem Mieter zumutbar sind (BGHZ aaO, 250 f.). An dieser Rechtslage hat sich durch das Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149 ff.) nichts geändert. Von einer gesetzlichen Regelung der Rückzahlungsfrist für die Mietkaution ist bewusst abgesehen worden, weil sich nur anhand der Umstände des Einzelfalles beurteilen lässt, welche Frist angemessen ist (vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Mietrechtsreformgesetz, BT-Drucks. 14/4553, S. 84, 99 sowie Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/5663, S. 77). b) Zu den Ansprüchen des Vermieters, die durch die Kaution gesichert werden, gehören auch Nachforderungen auf die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter nach Beendigung de…
» Vollständiger ArtikelKommentare zu "Rückzahlung der Kaution des Mieters":
BGH: Vermieter darf Kaution über Mietende hinaus zurückhalten
ElbeBlawg | 29. März 2006 — Ein Vermieter darf die Kaution eines Mieters auch noch nach dessen Auszug teilweise einbehalten, um damit ausstehende Mietneben…
Vermieter darf Kaution länger behalten
MCNeubert lawblog | 29. März 2006 — Nach einer BGH Entscheidung darf ein Vermieter darf die Kaution eines Mieters auch noch nach dessen Auszug teilweise einbehalte…
Abrechnung der Kaution bei noch ausstehenden Nebenkosten
Heinicke und Kollegen | 15. Oktober 2006 — BGH, Urteil vom 18.01.2006 - VIII ZR 71/05 Zwischen den Parteien bestand ein Mietverhältnis. Dieses Mietverhältnis war beendet. De…
Mietsicherheit – Rückzahlungsanspruch des Mieters oder Zahlungsanspruch des Vermieters?
WK LEGAL Online Blog | 2. Februar 2012 — Es kommt oft vor, dass Mieter die letzten Monatsmieten nicht zahlen und den Vermieter darauf verweisen, die geschuldete Miete m…
Verwertung Der Kaution Bei Insolvenz Des Mieters: Mietkaution: Vermieter darf verpfändetes Bankguthaben auch bei strittiger Forderung verwerten
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 19. April 2009 — Wird eine Mietkaution durch Verpfändung eines Bankguthabens geleistet, darf der Vermieter bei beendetem Mietverhältnis grundsät…
Mietkautionszahlung erst bei Benennung eines insolvenzfesten Kontos (BGH, Urteil vom 13.10.2010 - VIII ZR 98/10 -)
rechtsanwalt-karlsruhe.com | 15. November 2010 — Der 8. Zivilsenat des BGH hat am 13.10.2010 entschieden, dass ein Mieter die Zahlung der Kaution davon abhängig machen darf, da…
Insolvenz des Vermieters: Mieter können Kaution nur bei Anlage auf gesondertem Konto herausverlangen
Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge | 9. Januar 2008 — Auf diese nicht unwichtige Entscheidung des BGH vom 20.12.2007 (Az. IX ZR 132/06) ist hinzuweisen: Mieter können die von ihnen gel…
Zugriff aufs Sparbuch als Mietsicherheit
RECHTaktuell | 6. März 2009 — Die Mietkaution wird häufig durch die Verpfändung eines Sparbuches geleistet. Anerkannt ist, dass der Vermieter sich während de…
BGH stärkt Mieterrecht bei Kautionen
Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 15. Oktober 2010 — Der BGH hat mit Urteil vom 13.10.2010 (Az.: VIII ZR 98/10) entschieden, dass der Vermieter keinen Anspruch auf eine Kaution als…
In Berlin bleiben Erwerber kautionlos
beck-blog | 6. Juli 2011 — Das Gesetz schweigt in den §§ 566 f. BGB, wie mit der Kaution zu verfahren ist, wenn eine Veräußerung stattfindet. Dazu hat nun…

