Rückverfolgung dynamischer IP-Adressen unverhältnismäßig
am 27.07.2007 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden
Das AG Offenburg (AG Offenburg, Beschluss vom 20.07.2007 - Az. 4 Gs 442/07) hat entschieden, dass die Rückverfolgung dynamischer IP-Adressen im Bereich der Bagatellkriminalität “offensichtlich unverhältnismäßig” ist.
Zum technischen und juristischen Hintergrund:
Ein Computer, der sich in einem Netzwerk befindet, wird über die so genannte IP-Adresse eindeutig identifiziert. Nach dem derzeit aktuellen Protokoll IPv4 bestehen diese IP-Adressen aus 4 Blocks zu je 3 Ziffern, zum Beispiel 192.168.20.234. Da der Bestand dieser Adressen langsam zu Neige geht, verteilen die Internet-Provider diese Adressen aus einem ihnen gehörenden Adresspool bei jeder Einwahl neu - wenn man nicht gerade in einer größeren Firma mit Standleitung zum Internet sitzt oder sich eine feste IP-Adresse gekauft hat.
Mit anderen Worten: bin ich aktuell gerade mit der IP 89.61.81.223 unterwegs, so werde ich - wenn ich morgen im Internet unterwegs bin - eine völlig andere IP haben. Das ist die so genannte dynamische IP-Adresse.
Wer auch immer irgend etwas im Internet verfolgt - zum Beispiel angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen - hat die IP des bösen Buben zur Tatzeit - mehr aber nicht. Nur die Provider wissen, welchem Teilnehmer zu einer bestimmten Zeit welche IP zugeordnet war. Dieses wissen geben sie aber nur auf Anforderung der Staatsanwaltschaft preis. Es gibt private Versuche, die dynamischen IPs zu verfolgen. Die Technik ist interessant, aber nicht wirklich rechtssicher. Sie reicht in jedem Fall, um unbedarfte Nutzer zu beeindrucken - was zahllose Abmahnungen wegen angeblichen Filesharings ausnutzen.
Wegen der rechtlichen Unzuverlässigkeit dieser Logistep-Ermittlungen sind einige Firmen dazu übergegangen, die Staatsanwaltschaft …
AG Offenburg: P2P-Tauschbörsen - Die Rückverfolgung einer (dynamischen) IP-Adresse zur Ermittlung der Adresse des Nutzers einer P2P-Tauschbörse ist (im Bereich der Bagatellkriminalität) offensichtlich unverhältnismäßig.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Rückverfolgung einer (dynamischen) IP-Adresse zur Ermittlung der Adresse des Nutzers einer P2P-Tauschbörse ist im Bereich der Bagatellkriminalität offensichtlich unverhältnismäßig. <br><br> 2. Die Beantragung der Auskunf…
Nutzen von Tauschbörsen sei Bagatellkriminalität
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Speicherung von dynamischen IP-Adressen
Handakte WebLAWg / Speicherung von dynamischen IP-Adressen durch Access-Provider müssen nach dem Ende der jeweiligen Verbindung gelöscht werden. Sobald ein User sich im Internet anmeldet, erhält er eine so genannte “IP-Adresse“. Diese IP-Adresse ist verg…
LG Offenburg: Ermittlung des Internet-Anschlussinhabers - Ein Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft bei Internet-Providern über den sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbergenden Anschlussinhaber bedarf keiner richterlichen Anordnung.
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Achtung: IP-Adressen sind keine Bestandsdaten!
LAWgical / Der Kollege Dr. Bahr und die Blogger von Telemedicus gehören normalerweise zu sehr guten und zuverlässigen News-Lieferanten im IT-Recht. Ihre Deutung einer aktuellen Entscheidung des LG Offenburg halte ich aber für falsch. Aus ihr wird der Sc…
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RA Kadelke / Der Tausch urheberrechtlich geschützter Musikstücke ist der Bagatellkriminalität zuzuordnen. Anfragen der Staatsanwaltschaft bezüglich der Rückverfolgung der IP-Adresse eines Tauschbörsennutzers seien daher offensichtlic…
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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der dynamischen IP-Adresse eines Internet-Anschlussinhabers handelt es sich um ein Verkehrsdatum - personenbezogene Berechtigungskennung - i.S.v §§ 3 Nr. 30, 96 Abs. 1 Nr. 1 TKG) und nicht um ein Bestandsdatum (§ 3 Nr. 3 TKG; a.A. wohl L…
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RA-Blog / NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) hat am Mittwoch bei einer Veranstaltung der Karlsruher Justizpressekonferenz erklärt, die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen habe sich zu einer unverhältnismäßigen…
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