Rücktritt mit Hindernissen

Schön sieht er aus, der teure, amerikanisch gestylte Kühlschrank. Doch mit der Online-Order bei einem Internetkaufhaus wurde die Mandantin nicht glücklich. Ständig war der Innenraum des Geräts nass, das Kühlaggregat röhrte praktisch rund um die Uhr.

Nachbesserungen brachten nichts, weshalb unsere Mandantin den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärte. Der Versender rührte sich nicht mehr. Die Sache ist mittlerweile beim Gericht. Kaum hatte die Firma nun den Mahnbescheid in der Post, wurde sie wieder aktiv. Unsere Mandantin fand die Nachricht einer Spedition im Briefkasten. Der Kühlschrank werde morgen abgeholt.

Wie stellt sich der Versender das vor? Dass unsere Mandantin leutselig den Kühlschrank rausrückt, aber weiter auf ihren Kaufpreis wartet? Die Spedition sagt am Telefon jedenfalls, sie solle das Gerät nur abholen und kein Geld auszahlen.

Die Mandantin hat den Abholtermin abgesagt. So lange…

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Themen: Kaufvertrag , Karstadt Quelle
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 12. Oktober 2009 auf http://www.lawblog.de.

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