Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtung

Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung ist noch nicht rechtlich entstanden im Sinne der Rechtsprechung zu Verbindlichkeitsrückstellungen, wenn die Rechtsnorm, in der sie enthalten ist, eine Frist für ihre Erfüllung enthält, die am maßgeblichen Bilanzstichtag noch nicht abgelaufen ist.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. Dezember 2007 - IV R 85/05

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Themen: Betrieb

Erschienen 30. April 2008 auf http://www.meisen.info.

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