Rücksicht

Eine Mandantin (19) ist bei einem Verkehrsunfall, den die Gegnerin (18) allein verschuldet hat, nicht unerheblich verletzt worden. Ich führe die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und fordere neben dem am Auto entstandenen Unfallschaden auch Schmerzensgeld für meine Mandantin. Besorgt ruft sie mich an und fragt, ob das Mädchen, das auf ihr Auto aufgefahren sei, jetzt große Schwierigkeiten bekomme. Immerhin habe der Gutachter an ihrem Auto ja einen Schaden von weit über 5000 Euro festgestellt un…

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Themen: Schäden

Erschienen 19. Dezember 2009 auf http://strafverfahren.blogspot.com/.

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