Rücksendekosten - Neuregelung
am 26.11.2004 von http://www.auchrecht.de
Nachdem auch der Bundesrat in seiner Sitzung vom 5.11.04 gegen den Vorschlag des Vermittlungsausschusses keinen Einspruch eingelegt hatte, wird die Neufassung der Regelung zur Möglichkeit der Auferlegung der Rücksendekosten auf den Verbraucher nun Gesetz.
Danach lautet § 357 Abs.2 S.3 BGB (siehe Drucksache 815/04) künftig wie folgt:
Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs.1 S.1 besteht, dürfen
6,70 EUR Hinsendekosten = 172,35 EUR Schadensersatz
Vertretbar Weblawg / Anders als für die Rücksendekosten (siehe § 357 Abs. 2 S. 2, S. 3 BGB) enthält das Fernabsatzrecht keine ausdrückliche Regelung zur Erstattung der Hinsendekosten, nachdem der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Viele Vers…
AGG - Bundesrat: Kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses
arbeitsrechtblog / kein Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses. So lautet der Beschlusstenor des Bundesrates zu TOP 62 der heutigen Agenda (Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung - AGG). Das Ge…
AGG am Freitag im Bundesrat
arbeitsrechtblog / Auf der Tagesordnung der 824. Sitzung des Bundesrates am 7.7. steht unter TOP 62 das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Wie aus üblicherweise gut informierten Kreisen zu erfahren w…
Bundesrat billigt Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Der Bundesrat hat am 13.06.2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 08.05.2008 verabschiedeten Gesetz keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Das Gesetz hat zum Ziel, den Schutz von Kindern und Ju…
LG Dortmund: Tesafilm-Streifen sind keine Versiegelung iSd. Fernabsatzrechts
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Versandkunden sollen Rücksendekosten tragen
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