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Rücksendekosten - Neuregelung

am 26.11.2004 von http://www.auchrecht.de

Nachdem auch der Bundesrat in seiner Sitzung vom 5.11.04 gegen den Vorschlag des Vermittlungsausschusses keinen Einspruch eingelegt hatte, wird die Neufassung der Regelung zur Möglichkeit der Auferlegung der Rücksendekosten auf den Verbraucher nun Gesetz.
Danach lautet § 357 Abs.2 S.3 BGB (siehe Drucksache 815/04) künftig wie folgt:
Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs.1 S.1 besteht, dürfen

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