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Rückschlag für Verteidigung

am 16.11.2006 von Handakte WebLAWg

Beim Beschluss der Prämien im Zuge der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunker Vodafone im Jahr 2000 sei von einem künftigen Nutzen der Zahlungen für das Unternehmen keine Rede gewesen, berichtete der inzwischen pensionierte 66-jährige Jurist am Donnerstag bei der Neuauflage des Prozesses. Die Prämien seien ausschließlich als Anerkennung für geleistete Dienste gezahlt worden.
Die Verteidiger hatten betont, dass die Zahlung von Anerkennungsprämien bei Mannesmann üblich gewesen sei und damit eine Anreizwirkung für außerordentliche Leistungen erzielt werden sollte. Der ehemalige Mannesmann-Jurist sagte dagegen vor dem Düsseldorfer Landgericht, die 16 …

Nachträgliche Manager-Prämien bleiben zulässig

Handakte WebLAWg / Nachträgliche Anerkennungsprämien für Manager und Vorstände bleiben auch nach dem Mannesmann-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in beträchtlichem Umfang zulässig. Das geht aus der am Montag im Internet veröffentlichten schriftlichen Begründu…

Großzügiger Chinese

Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Bei der Neuauflage des Mannesmann-Prozesses hat ein Zeuge von Verwunderung im Konzern über die Zahlung der Millionenprämie an den damaligen Vorstandschef Klaus Esser berichtet. «Es war bekannt, dass Esser ohnehin großzügige Regelungen für s…

Ex-Mannesmann-Chef scheitert erneut mit Schadensersatz-Klage

mepHisto-bLAWg / heise online: Der ehemalige Chef des Mannesmann-Konzerns, Klaus Esser, ist erneut mit seiner Forderung nach insgesamt 200.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld vor Gericht gescheitert. Esser hatte die Verurteilung des Landes Nordrhein-West…

MANESSMANN-PROZESS STARTET NEU

LawBlog / Die Wiederauflage des Mannesmann-Prozesses vor der Wirtschaftsstrakammer des Landgerichts Düsseldorf beginnt am 26. Oktober. Das steht fest, obwohl noch nicht alle Beteiligten eine Ladung vom Vorsitzenden Richter Stefan Drees bekommen haben. Er hat…

Erneut Freisprüche im Mannesmann-Prozess?

mindermeinung.de / Wie bereits berichtet, hob der BGH kürzlich die Freisprüche für Ackermann, Esser und Co auf und sah den Tatbestand des §266 Abs.1 2.Alt. StGB für gegeben. Nicht vertragsgemäße Prämien seien nur zulässig, wenn kein Schaden entstanden ist. Ke…

Anwaltswechsel im Mannesmann-Prozess

Handakte WebLAWg / Bei der Neuauflage des Mannesmann-Prozesses werden zwei neue Verteidiger den Angeklagten zur Seite stehen. Klaus Esser, ehemaliger Chef des Düsseldorfer Mannesmann-Konzerns, wird künftig vom Berliner Anwalt Daniel Krause vertreten und nicht mehr vo…

Mannesmann-Prozeß, Woche zwei

Kleinblog | David Klein / Gestern und heute mußten sie wieder ran: Ackermann und Co. hatten den zweiten Auftritt vor dem OLG Düsseldorf. Die einen nahmen es ernst, andere hatten schon einen flotten Spruch auf den Lippen: “Ich komme ja jetzt wieder wöchentlich.”…

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Rainer Langenhan

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