Rückschlag für Musikindustrie-Anwalt Rasch
am 27.03.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Grundlage für jeden Schadenersatz- und Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit Filesharing ist, dass dem in Anspruch Genommenen nachgewiesen werden kann, dass die Rechtsverletzung von seinem Computer aus stattgefunden hat. Den ersten Puzzlestein in dieser Beweiskette hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 14. März 2008 nun näher konkretisiert.
In dem Verfahren (Az. 308 O 76/07) hatte die Musikindustrie durch ihre Kanzlei Rasch die folgende Beweiskette angeboten: Einen Ausdruck der angeblich vom Internetanschluss des Beklagten zur Verfügung gestellten Dateien, die Zeugenaussage des Leiters des Ermittlungsdienstes, der die Beweise gesammelt hat, sowie die staatsanwaltschaftliche Auskunft, dass die hier festgestellte IP-Adresse dem Beklagten zuzuordnen war.
Das reichte dem Gericht jedoch nicht. Denn es fehlte die Aussage des Mitarbeiters, der den Ausdruck tatsächlich gefertigt hatte und der sich einige der Musikdateien zu Testzwecken angehört hatte. Dieser Student war jedoch wieder nach Litauen umgezogen. Die Aussage des Leiters des …
Urteil zur Beweisführung in Filesharing-Klagen
Handakte WebLAWg / Sony BMG, vertreten durch die Kanzlei Rasch, hatte zur Untermauerung der in der Klage erhobenen Vorwürfe auf Bildschirmausdrucke zurückgegriffen, mit denen belegt werden sollte, dass über eine bestimmte IP-Adresse zu einer bestimmten Zeit im Jahr…
Neues Urteil in Sachen Filesharing
Handakte WebLAWg / Gestern hat uns Rechtsanwalt Straub aus Ludwigsburg freundlicherweise ein neues Urteil vom Landgericht Stuttgart (Urteil vom 11.07.2007 Az. 17 O 243/07) in Sachen Filesharing zukommen lassen. Aus dem Urteil ergibt sich, dass die Rückverfolgung der…
Filesharing: Die Vorgehensweise der Musikindustrie
Telemedicus / Filesharing ist ein Dorn im Auge der Musikindustrie. Doch die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen ist nicht einfach. In der Regel muss erst eine Strafanzeige erstattet werden, um über die Staatsanwaltschaft an die entsp…
LG Hamburg: Filesharing & Beweisführung - Die bloße Vorlage eines Bildschirmausdruckes, auf dem eine Dateiauflistung zu sehen ist, stellt kein taugliches zivilprozessuales Beweismittel dar, um das öffentliche Zugänglichmachen von Tonaufnahmen in
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein auf Unterlassung klagender Tonträgerhersteller trägt die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass Tonaufnahmen, an denen sich der Tonträgerhersteller ausschließlicher Tonträgerherstellerrechte aus § 85 Abs. 1 UrhG oder Künstlerl…
Musikindustrie ./. Tauschbörsen
DPMS INFO / SPIEGEL online berichtet, dass die Musikindustrie in den USA Firmen beauftragen würde, absichtlich manipulierte Dateien in Tauschbörsen anzubieten, um den User, der eine solche fehlerhafte Datei herunter lädt und mit dem Windows Media Player öffn…
Kanzlei Clemens Rasch verschickt weiter Abmahnungen im Auftrag der Musikindustrie
Handakte WebLAWg / Wie engmaschig die Musikindustrie mittlerweile illegales Filesharing verfolgt, zeigt ein aktuelles Beispiel aus der Praxis. Im Abstand von nur wenigen Wochen wurden gegen einen Mandanten sieben Strafanzeigen wegen unerlaubter Verwendung urheberrechtl…
Neue Erkenntnis im Kampf der Musikindustrie gegen illegales Filesharing
maas_rechtsanwälte / Neue Enthüllungen im Kampf der Musikindustrie gegen illegales Filesharing haben bei Usern und Rechtsanwälten helle Empörung ausgelöst. Muss man es nunmehr in Frage stellen, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen hinreichend neu…
Schlappe für “Piratenjäger” der proMedia GmbH
Handakte WebLAWg / Mit einer herben Schlappe für die “Piratenjäger” der umstrittenen proMedia GmbH und den Musikindustrie-Anwalt Clemens Rasch endete ein Verfahren vor dem Landgericht Hamburg. Die Richter wiesen eine Klage der Sony BMG Music GmbH gegen ei…
