Unwirksame AGB bei Lebensversicherungen
Blickpunkt Recht & Steuern | 12. Oktober 2005 — Bereits im Mai 2001 erklärte der Bundesgerichtshofs in zwei Urteilen Klauseln in Allgemeinen Bedingungen für die kapitalbildend…
Der Versicherungssenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute in dem Musterverfahren eines Verbraucherverbandes eine wichtige, verbraucherfreundliche Entscheidung zur Kapitallebensversicherung getroffen. Sie betrifft die Berechnung des Rückkaufwertes bestehender Kapitallebensversicherungen. Die Versicherer bringen dabei bisher regelmäßig zum einen die Abschluss-, zum anderen sog. Stornokosten in Abzug. Der Bundesgerichtshof hatte zwar bereits im Jahre 2001 eine entsprechende Klausel in den Versicherungsbedingungen wegen fehlender Transparenz für unwirksam erklärt. Die Versicherer hatten diese Klausel darauf aber durch eine im Ergebnis inhaltsgleiche, jedoch anders formulierte Bestimmung ersetzt. Diese nachträgliche Vertragsanpassung war von der bisher herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Fachliteratur gebilligt worden.
Der Senat ist dieser Rechtsauffassung nunmehr als erstes Oberlandesgericht entgegen getreten. Seiner Auffassung nach wird die in einem besonderen gesetzlich vorgesehenen Verfahren nachträglich eingeführte Klausel dem (hypothetischen) Willen der Vertragsparteien nicht gerecht. Der Versicherungsnehmer habe bei Vertragsschluss in der Regel von der hohen Belastung seines Versicherungskontos mit den Abschluss- und – im Falle der Kündigung – den Stornogebühren nichts gewusst. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass er sich bei der gebotenen konkreten Offenlegung der mit den unwirksamen Klauseln verbundenen wirtschaftlichen Nachteile für eine andere Kapitalanlage entschieden hätte.
Der Senat hat die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen. Bestätigt der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, könnte sich dies auf die Rückkaufwerte bestehender Kapitallebensversicherungen auswirken: Der kündigende Versicherungsnehmer hätte dann einen höheren Rückkaufwert zu erwarten.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2005 – I-4 U 146/04
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Blickpunkt Recht & Steuern | 12. Oktober 2005 — Bereits im Mai 2001 erklärte der Bundesgerichtshofs in zwei Urteilen Klauseln in Allgemeinen Bedingungen für die kapitalbildend…
www.rechtsklarheit.de | 30. Januar 2010 — Bereits in der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof mehrmals die Versicherungsvertragsbedingungen für unwirksam erklä…
Anwalt bloggt | 18. Juli 2006 — Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 24. Mai 2006 in dem Verfahren IV ZR 263/03 festgestellt, dass eine Klausel in den Beding…
Kanzlei Potthast Rechtsanwälte | 22. November 2011 — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein bahnbrechendes, verbraucherfreundliches Urteil gesprochen. Wenn es der Versicher…
Versicherungsrecht Blog | 2. Februar 2011 — So auch das LG Stuttgart in einem aktuellen Urteil vom 05.10.2010 - 20 O 87/10 - für Klauseln der Allianz wie folgt: “…Die im…
Vertriebsrecht Blog | 2. Februar 2011 — So auch das LG Stuttgart in einem aktuellen Urteil vom 05.10.2010 - 20 O 87/10 - für Klauseln der Allianz wie folgt: “…Die im…
WK LEGAL Online Blog | 8. Dezember 2010 — Zahlreiche Inhaber von Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherungsverträgen, sowie Unfallversicherungen mit Prämienrückg…
Schadenfixblog | 23. Juni 2011 — Trotz Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer können sich Versicherer aufgrund eines aktuellen Urteils des OLG Kö…
Handelsvertreter Blog | 23. November 2009 — Bereits gestern berichteten wir über das aktuelle Urteil des LG Hamburg (Az.: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07). Hier nun die …
Handelsvertreter Blog | 24. August 2009 — Am 16.07.2009 entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Makler dafür haften muss, wenn er über Fristen (hier Fristen zur ärzt…