Rückkaufswert von Lebensversicherungen neu bestimmen

Am 12.10.2005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit drei Entscheidungen (Aktenzeichen: IV ZR 162/03, IV ZR 177/03, IV ZR 245/03) eine erhebliche Besserstellung von Versicherungsnehmern im Falle der Kündigung oder Prämienfreistellung von Lebensversicherungen bewirkt. Betroffen sind die meisten Lebensversicherungen, die im Zeitraum Mitte 1994 bis Mitte 2001 abgeschlossen wurden. Die Relevanz besteht unabhängig davon, ob es sich bei dem Vertrag um eine private Lebensversicherung oder betrieblichen Altersvorsorge handelt oder die Versicherung Teil eines umfassenden Finanzierungskonzeptes ist.

Hintergrund dieser Urteile ist die Praxis von Versicherungsunternehmen im Falle der Kündigung oder Prämienfreistellung von Lebensversicherungen erhebliche Abschläge vom Rückkaufswert vorzunehmen. Der BGH hat nunmehr festgestellt, dass Lebensversicherer Ihren Kunden bei einer Vertragsbeendigung einen Mindestrückkaufswert zahlen müssen. Gerade bei Lebensversicherungen, die nur über eine kurze Zeitperiode geführt wurden, erfolgten in der Praxis häufig keinerlei Auszahlungen an die Kunden. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen, die für den Versicherungsnehmer unverständlich waren, wurden deshalb durch den BGH nunmehr für unwirksam erklärt.

Versicherungsnehmern können aufgrund der neuen Rechtsprechung Ansprüche gegen Versicherer zustehen. Selbst wenn eine Abwicklung der Versicherung bereits erfolgte, können weitere Zahlungen, die über den bereits erhaltenen Rückkaufswert hinausgehen, in Betracht kommen. In allen weiteren Fällen sind die Angaben des Versicherungsunternehmens über den aktuellen Rückkaufswert zu korrigieren und am Ende der Laufzeit eine höhere Auszahlung zu veranlassen. Es kann sich hierbei um ganz erhebliche Wertdifferenzen handeln, die zugunsten des Versicherungsnehmers realisiert werden können.

Die Entscheidung des BGH kann sich auf alle Versicherungsverträge auswirken, die zwischen Mitte 1994 und Mitte 2001 abgeschlossen wurden. Dies gilt unter Umständen auch für Verträge, deren Beendigung bereits eine längere Zeit zurückliegt. Derzeit ist noch unklar, ob die 5-jährige Verjährungsfrist für Ansprüche aus einer Lebensversicherung auch dann eingreift, wenn Versicherer zu wenig an den Versicherungsnehmer ausgezahlt haben. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat bereits erklärt, dass man von einer Verjährung möglicher Zahlungsansprüche nach fünf Jahren seit Beendigung des Versicherungsvertrages ausgeht. Schließen sich die Versicherungsunternehmen der Auffassung ihres Verbandes an, dann werden bereits ab dem 1. Januar 2006 Ansprüche aus Lebensversicherungen, die im Jahre 2000 beendet worden sind, nicht mehr erfüllt.

Die Verjährung ist jedoch in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen. Insbesondere können sich aus den Umständen des Einzelfalls längere Verjährungsfristen ergeben. Zudem wird in der aktuellen Diskussion mit guten Argumenten dem GDV…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Entscheidungen , Lebensversicherungen , Lebensversicherung

Erschienen 4. September 2006 auf http://www.olnhausen.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Über die Höhe des Rückkaufswertes bei kapitalbildenden Versicherungen wird neu entschieden

www.rechtsklarheit.de | 30. Januar 2010 — Bereits in der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof mehrmals die Versicherungsvertragsbedingungen für unwirksam erklä…

Entscheidung über den Rückkaufswert von kapitalbildenden Versicherungen durch den BGH wurde verhindert

www.rechtsklarheit.de | 14. Februar 2010 — Es gibt doch keine Entscheidung des BGH über die Wirksamkeit der Versicherungsklauseln, aufgrund derer der Rückkaufswer…

Geht BaFin gegen Lebensversicherer vor?

Anwaltskanzlei von Olnhausen | 24. Oktober 2006 — Nach Informationen der Financial Times Deutschland will die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegen Lebensversich…

Geld zurück von der Versicherung? Bahnbrechendes Urteil des BGH, vom 29.07.2009. Schadenersatzansprüche von Versicherungsnehmern g…

CLLB - Rechtsanwälte | 25. Januar 2010 — Das ARD-Magazin Plusminus berichtete bereits in der Sendung vom 12.01.2010 darüber, dass Versicherer bei in Raten gezahlten L…

Über die Höhe des Rückkaufswertes bei kapitalbildenden Versicherungen wird neu entschieden

www.rechtsklarheit.de | 30. Januar 2010 — Bereits in der Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof mehrmals die Versicherungsvertragsbedingungen für unwirksam erklärt, die de…

Versicherte können auf Rückzahlungen hoffen

Handakte WebLAWg | 20. Oktober 2006 — Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erwägt eine härtere Gangart bei der Durchsetzung der Urteile des Bundesgeri…

Verbraucherzentrale Hamburg lernt den Lebensversicherern das Fürchten

Handelsvertreter Blog | 22. November 2009 — Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte in der letzten Zeit insbesondere durch ihren Ampelcheck für Diskussionen gesorgt. Jet…

Verbraucherzentrale Lebensversicherung: Verbraucherzentrale: Rückzahlungsansprüche aus Kapitallebensversicherungen umgehend anmelden! - Verjährung droht!

Recht für Verbraucher | 4. Dezember 2006 — Lassen Verbraucher Millionen verfallen? Verbraucherzentrale: Rückzahlungsansprüche umgehend anmelden! Rückzahlungsansprüche…

Versicherungsvertragsrecht 2008: Neues Versicherungsvertragsrecht ab 1. Januar 2008

Anwalt bloggt | 29. September 2007 — Zum 1. Januar 2008 wird die Reform des Versicherungsvertragsrechts in Kraft treten. Es wird dann für alle ab dem 1.01.2008 gesc…

Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach Kündigung der (Haupt-)Lebensversicherung

Rechtslupe | 12. Juli 2010 — Eine Klausel in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, nach der von einem Rückkauf oder einer Umwandlung …