Rückgaberecht bei eBay wieder zulässig

Jedenfalls nach Auffassung des Kammergerichts kann auf eBay ein Rückgaberecht gemäß § 356 BGB eingeräumt werden. Nach bisheriger Auffassung setzte die Einräumung eines Rückgaberechts voraus, dass eine Belehrung über das Rückgaberecht in Textform vor Vertragsschluss erfolgte. Da die Belehrungen im Internet nach herrschender Auffassung nur flüchtig sind und eben deswegen nicht dem Kriterium der Textform entsprechen, gibt es heute kaum noch Anbieter auf eBay, die gegenüber Verbrauchern ein Rückgaberecht einräumen.

Das könnte sich bald wieder ändern und das Rückgaberecht bei eBay wäre nicht mehr wettbewerbswidrig, wenn es nach Auffassung des 5. Zivilsenats am Kammergericht geht. In einem Verfahren vor dem Senat (AZ: 5 U 170/09) stritten sich zwei Mitbewerber um einen Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit der Einräumung eines Rückgaberechts. Nach einem Hinweis des Kammergerichts nahm der Abmahnende seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung jedoch zurück, so dass keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, referierte heute Richter am Kammergericht Dr. Gangolf Hess im Rahmen des GRUR-Vortrages Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht – Aktuelle Rechtsprechung des Kammergerichts (5. Zivilsenat) im Deutschen Patent- und Markenamt in Berlin.

Nach Auffassung des 5. Senats steht nirgends im Gesetz, dass die Rückgabebelehrung vor Vertragsschluss erteilt werden müsse. Vielmehr stehe in § 356 BGB, dass beim Vertragsschluss das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzt werden könne. Beim Vertragsschluss kann heißen, dass die Belehrung zeitnah zum Vertragsschluss erfolge, was eindeutig der Fall sei, wenn vor Vertragsschluss im Internet auf ein Rückgaberecht zumindest hingewiesen und unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform über das Rückgaberecht belehrt werde. § 356 BGB in der aktuellen Fassung lautet:

Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. [Hervorhebung nicht im Original]

Da vor dem Kammergericht ein Berufungsverfahren in einem gleich gelagerten Fall anhängig ist, wird es vermutlich nicht mehr lange dauern bis die erste obergerichtliche Entscheidung aus Berlin zum Rückgaberecht auf eBay offiziell vorliegt.

Übrigens hatte derselbe Senat, freilich in anderer Besetzung, fast zeitgleich mit dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg vor zwei Jahren entschieden, dass bei Rechtsgeschäften über eBay bei Vertragsschluss keine Belehrung in Textform vorliegt, weil die Belehrung im Internet nur flüchtig sei und nicht den Voraussetzungen der Textform entspräche. Seit diesen Entscheidungen beträgt die Widerrufsfrist bei eBay nicht zwei Wochen, sondern einen Mona…

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Rechtsgebiet: Internetrecht

Erschienen 25. Mai 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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