Rückführung in den Kosovo

Der deutsche und der kosovarische Innenminister haben heute morgen in Berlin ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet, das die wechselseitige Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen aus dem Gebiet der jeweils anderen Vertragspartei regelt. Darüber hinaus unterzeichneten die beiden Minister ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, das die verbesserte Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie des internationalen Terrorismus zum Gegenstand hat.

In dem Abkommen werden die Voraussetzungen und technischen Einzelheiten für eine Rückübernahme einschließlich der Verfahren und des Vollzugs von Rückführungen geregelt. Damit entspricht das Rückübernahmeabkommen den europäischen Standards, wie sie auch in den von der Europäischen Union mit Drittstaaten geschlossenen Abkommen dieser Art festgelegt werden. In Deutschland halten sich derzeit etwa 14.000 ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo auf.

Das Sicherheitsabkommen steigert die Wirksamkeit der deutsch-kosovoarischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus. Es wird damit einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der inneren Sicherheit in beiden Staaten leisten. Das Abkommen stellt den Informationsaustausch…

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Themen: Berlin , Kosovo , Abschiebung
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 14. April 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

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