Rückblick, die 2. Woche 2011

Die Woche brachte diverse Erlebnisse aus dem Bereich des Strafrechts.

An dieser Stelle berichtet ein Rechtsanwalt von der Verwechslung des Angeklagten und (seines Mandanten) mit dem Staatsanwalt. Er sprach einen Herrn vor dem Saal an, ob er Herr X sei. Der Staatsanwalt meinte, es gehe um die Sache des Herrn X und bejahte. Da er sich seiner Sache aber sicher war, besprach er keine Details mit dem Kollegen, so dass dieser seine Strategie nicht schon vorher offenbarte.

Für einen Rechtsanwalt selbst kann es manchmal auch eng werden. Hier wurde ein Anwalt wegen Strafvereitlung angeklagt. Er soll angeblich ein Gespräch mit einem Richter unrichtig vor Gericht wiedergegeben haben. Das führte dazu, dass nun der Anwalt auf der Anklagebank Platz nehmen durfte. Es handelt sich aber wohl eher um eine Posse als um einen Prozess.

Richter haben ja sowieso eigene Probleme. Beispielsweise könnten sie befangen sein. Aber irgendwie scheinen sie das persönlich zu nehmen und als Strafe zu empfinden. Dabei hätten sie doch bei Befangen…

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Themen: Anwalt , Rechtsanwalt , Staatsanwalt , Befangenheit , Pflichtverteidiger , Strafvereitlung , Jürgen Schöne , J. Schöne
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 14. Januar 2011 auf http://www.r24.de.

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