Schnappschüsse vom Balkon
LawBlog | 30. November 2011 — Normalerweise schütze ich Überlastung vor oder verweise auf meine Vorliebe fürs Strafrecht, wenn mir Nachbarschaftsstreitigkeit…
Das ist aber ein außergewöhnlicher Fall, den ich so kurz vor Weihnachten bearbeiten durfte. Und ein sehr aufschlussreicher für alle Freunde der Tierfotografie.
Schon der Mandant ist ungewöhnlich – taucht er doch im opulenten rot, samt weißem Bart sowie einem großen Stoffsack in der Kanzlei auf und beschwert sich laut fluchend über die Zunft der grünen Fotografen.
Rudi in ReizwäscheMeinem Mandanten ist folgendes widerfahren: Sein Traditionsbetrieb unterhält eine kleine Herde von Rentieren, die jedoch nur an einem Tag im Jahr eingesetzt wird und das restliche Jahr über auf der Weide herum toben dürfen. Kein Wunder, dass manch einem Rentier dabei dumme Flausen in den Kopf kommen. Das betrifft ganz besonders Rudi, dasrotnasiges Rentier. Dieses ist ausgebüchst und hat sich zwischen den Wäscheleinen ausgetobt, wo es sich in der delikaten Unterwäsche der Ehefrau meines Mandanten verfing.
Mit dieser zweideutig behangen, wurde er von einem am Grundstück des Mandanten vorbei kommendem Passanten fotografiert. Zufällig handelte es sich um einen grünhäutigen Fotografen, der aus diesem Bild eine Weihnachtspostkarte erstellt hat und mit ihr nun prächtig Geld verdient.
Meinem Mandanten geht es nicht ums Geld, aber ihm ist es peinlich, dass jeder sein Rentier in der Unterwäsche seiner Frau sehen kann. Daher bat er mich zu prüfen, ob der Verkauf dieser Postkarte untersagt werden darf. Er hätte zwar schon den Fotografen darum gebeten, aber dieser hat ihm laut lachend eine Absage erteilt.
Darf man Tiere fotografieren?Tiere dürfen grundsätzlich ohne Einverständnis des Eigentümers fotografiert werden Bild andrewrCC-BY
Anders als Menschen steht Tieren kein Recht am eigenen Bild zu. Wo Menschen nur ausnahmsweise fotografiert werden dürfen, haben die Tiere ein solches Recht nicht (zumindest nicht nach Menschenrecht – wer versucht eine Nahaufnahme von einem Tiger zu erstellen, wird oft belehrt, dass die Tierwelt entsprechende Verbote bereithält und sie auch unmittelbar durchsetzt).
Zwar haben Tiere keine Rechte am eigenen Bild, aber die Menschen haben Rechte am eigenen Eigentum. Und da man nach Menschenrecht Eigentum an Tieren haben kann, könnte sich mein Mandant vielleicht auf sein Eigentumsrecht berufen.
Darf man Eigentum fotografieren?Ein Zoo kann bestimmen ob und wie die Tiere fotografiert werden Bild Idhren CC-BY-SA
Ein Eigentümer darf mit seinem Eigentum grundsätzlich alles machen und es damit auch anderen entziehen (das wird Sachherrschaft genannt). So hätte mein Mandant einen Zaun um sein Anwesen ziehen können, damit niemand seine Rentiere erblickt. Daher dürfen auch Zoos das Fotografieren der Tiere verbieten oder nur unter bestimmten Auflagen erlauben. Aber darf mein Mandant auch dann Fotos verbieten, wenn man die Rentiere von der Straße aus sehen kann?
Nun, nach dem Eigentums…
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 22. Dezember 2010 auf http://www.advisign.de/blog/.
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