RTL 2 verstößt mit “Tatort Internet” gegen das Rundfunkrecht

Nach der Einschätzung der Landesmedienanstalten verstößt RTL 2 mit seiner Sendung “Tatort Internet” gegen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Programmgrundsätze, da sie die Persönlichkeitsrechte nicht hinreichend wahren.

Die Sendung, bei der auch die Ehefrau des Verteidigungsminister Stephanie zu Guttenberg mitwirkt, will nach eigenen Angaben Kinder vor pädophilen Männern in Chaträumen schützen und thematisiert diese Bedrohung in einer 10 teiligen Sendereihe. Dabei wird vom ersten Kontakt im Chatraum bis zum Treffen mit dem vermeintlichen Kind aufgezeigt, wie potentielle Täter sich Vertrauen erschleichen und ausnutzen.

Die Landesmedienanstalten kritisieren, dass die Redaktion nicht ausreichend sicher gestellt hat, dass die dargestellten Personen nicht durch Dritte öffentlich bloßgestellt werden können. So wurden in zwei beiden Folgen der RTL-2 Serie (07. und 11.Oktober) die potentiellen Täter nicht hinreichend unkenntlich gemacht, so dass sie von ihrem sozialen Umfeld durchaus identifizierbar waren. Dies führte unter anderem zu der Entlassung eines Kinderdorfleiters, der in der Sendung identifizierbar war und von seinem Arbeitgeber entlassen wurde.

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Themen: Fernsehen , Tatort , Zak , Rtl 2 , Guttenberg , TV , ZU Guttenberg , "tatort Internet"
Rechtsgebiet: Rundfunkrecht

Erschienen 24. November 2010 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

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