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RStV - Auszug aus dem Rundfunkstaatsvertrag - Telemedien

am 07.08.2007 von http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/

Auszug aus dem Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV)
vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Neunten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 31.07. bis 10.10.2006 (GBl. BW 2007 S. 111), in Kraft getreten am 01.03.2007.

[...]


VI. Abschnitt (Telemedien)

§ 54 Allgemeine Bestimmungen

(1) Telemedien sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei. Für die Angebote gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.

(2) Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.

(3) Bei der Wiedergabe von Meinungsumfragen, die von Anbietern von Telemedien durchgeführt werden, ist ausdrücklich anzugeben, ob sie repräsentativ sind.

§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte

(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

(2) Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich …

Hard-Blog

domainblog / Im Entwurf für den »Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien« heisst es auf Seite 4 für den VI. Abschnitt: Telemedien, § 54, Allgemeine Bestimmungen:(2) Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten,…

Telemediengesetz kommt

Archivalia (Archivrecht) / Eine Kurzinformation gibt: http://www.telemedien-und-recht.de/ Dort sind auch die einschlägigen Drucksachen verlinkt. Die journalistische Sorgfaltspflicht wird im Rundfunktstaatsvertrag geregelt. Der Entwurf ist zu finden unter: http://www.landta…

Blogs und die Pressefreiheit

neues aus schwabenheim / Werden Blogs von der Pressefreiheit des Art. 5 I 2 GG geschützt? Gute Frage, und wenn ja, stehen diesen Rechten auch Pflichten gegenüber? Müssen Blogger in Zukunft ihre Artikel besser recherchieren? Müssen sie sich an anerkannte journalistische…

Hanseatisches OLG: Verstoß gegen Impressumspflichten - Die fehlenden Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Handelsregisternummer i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 4 TMG stellt grundsätzlich wettbewerbsrechtlich nur einen Bagatellverstoß d

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halte,…

KG Berlin: Redaktionsschwanz - Zur Zulässigkeit einer redaktionellen Anmerkung zu einer Gegendarstellung gemäß § 9 RBB-Staatsvertrag.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. § 9 Abs. 4 des RBB-Staatsvertrages vom 7.11.2002 enthält kein Glossierungsverbot. Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ergibt sich allerdings eine Schutzpflicht des Staates, dem Betroffenen einer Medienberichterstattung das Recht zu ein…

KG Berlin: Redaktionsschwanz - Zur Zulässigkeit einer redaktionellen Anmerkung zu einer Gegendarstellung gemäß § 9 RBB-Staatsvertrag.

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