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RP: POG soll erneut geprüft werden

am 28.07.2005 von Handakte WebLAWg

Nach dem Urteil des BVerfG zur präventiven Telefonüberwachung in Niedersachsen muss auch das rheinland-pfälzische Polizeigesetz ein weiteres Mal auf den Prüfstand. Man werde mögliche Auswirkungen auf das rheinland-pfälzische Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) prüfen, sobald die Urteilsbegründung aus Karlsruhe vorliege, teilte das Innenministerium am 27.07.2005 in …

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