RP Online kann für Artikel fremder Laien-Journalisten verantwortlich

Das LG Köln hat, wie die Kanzlei Höcker mitteilt, die RP Online GmbH per einstweiliger Verfügung vom 8. Juli 2011 verpflichtet, eine vor- bzw. nachverurteilende Behauptung zum angeblichen Triebleben Kachelmanns in der Rubrik “Opinio” nicht weiter zu verbreiten. In der Rubrik OPINIO schreiben Leser für Leser. RP Online bietet damit “Bürgerjournalisten” die Möglichkeit, eigene Texte publizieren zu können.

In dem Verfahren hat RP Online hatte die Abgabe einer Unterlassungserklärung zuvor unter anderem mit der Begründung verweigert, es handele “sich auf der “Opinio-Seite” nicht um redaktionelle, sondern um fremde Inhalte” Zudem habe RP Online keinen Einfluss auf die Entstehung der Beiträge, prüfe aber die eingereichten Beiträge, bevor diese online gehen. Das LG Köln bejahte eine Verantwortung von RP-Online. Diese können sich einer Haftung für die Texte fremder Laien-Journalisten nicht entziehen. Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann:Dieses Urteil macht einmal mehr deutlich, dass der Betreiber einer Webseite für alle Inhalte verantwortlich ist, welche auf seiner Websit…

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Themen: Internet , Haftung , Journalismus , Kenntnis , Journalisten , Verantwortung , Äußerung , Bürgerjournalismus , Kachelmann , Webseitenbetreiber

Erschienen 12. Juli 2011 auf http://www.presserecht-aktuell.de.

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RP Online für Artikel fremder Laien-Journalisten verantwortlich

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