Verwendung von User Generated Content
Web 2.0 & Recht | 29. August 2007 — User Generated Content ist als integrativer Bestandteil der unter dem Stichwort „Web 2.0“ gehandelten Entwicklungen nach wie vor v…
Die Webseite www.rottenneighbor.com ermöglicht es, ungeliebte Nachbarn öffentlich für alle Welt zu denunzieren und somit - z.B. bei Wohnungswechsel - vor etwaigen “Gefahren in der Nachbarschaft” zu warnen. Die ganze Webseite wird als Service verkauft. Web 2.0 ermöglicht es: User-generated-content, Google Maps Satellitenaufnahmen und schon weiß jeder auf der Welt, wo Sexualverbrecher, Raser und Drogendealer Heim und Haus haben.
Zwar enthält die Seite einen “Legal Disclaimer” welcher das ganze Serviceangebot für rechtens erklären soll und in juristisch weiße Tücher packen will - nach Einschätzungen von Experten wie Prof. Dr. Thomas Hoeren ist dieser Haftungsausschluss jedoch durch und durch “alles Schmarrn”.
Offiziell wird zwar nur nach den “most interesting neighbors” gesucht - was jedoch unter “interesting” fällt, macht die Webseite unmisverständlich klar. Das Angebot ist wohl offiziell auf die USA beschränkt, auf den Google Karten kann man sich aber auf aller Welt herumtreiben. Auch wenn mir kein entsprechender Eintrag in Deutschland aufgefallen ist - möglich wäre es wohl. Inwieweit dann aber Haftungsprivilegierungen des TMG für Host Provider von user-generated Plattformen greifen, ist mitunter fraglich. In Deutschland würde jedoch die Möglichkeit der öffentlichen Nachbarschaftsdenunzation alle juristischen Alarmglocken läuten lassen. Es würde “juristisch krachen”, wie T. Hoeren sagt. In den USA kennt man jedoch kein Persönlichkeitsrecht und auch die Menschenwürde ist nicht in der Verfassung verankert. Dennoch bezweifle ich, dass ein derartiges Angebot auch in den USA juristisch unbeachtet bleiben kann.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 26. Juli 2008 auf http://it-recht-blog.de.
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