Roter Briefkasten vs. gelber Briefkasten

Nehmen wir für einen Moment an, Sie stehen mitten in Nürnberg und wollen einen Brief einwerfen. Einen Brief, versehen mit einer Briefmarke der Deutsche Post AG. In der Nähe einer Postfiliale finden sie die altbekannten gelben Briefkästen und in unmittelbarer Nähe rot lackerite Briefkästen, welche in weißer Farbe mit der Aufschrift "Brief24", der Telefonnummer einer Service-Hotline und dem Hinweis "Leerung Montag bis Freitag ab 18.30 Uhr" beschriftet sind. Und nun? Kalter Schweiß auf Ihrer Sttirn, weil Sie nicht wissen, ob Sie den Brief mit der Briefmarke der Gelben auch in den Kasten der Roten tun dürfen? Sie haben diese Sorge nicht? Keine Angst, die Deutsche Post AG hat sich diese Sorgen für Sie gemacht: Sie meint, die Kunden würden verunsichtert, wenn sich 26 diieser roten Briefkästen, gleich hoch wie ihre, in unmittelbarer Nähe ihrer Filialen oder Briefkästen befinden würden. Künden würden Briefe mit Marken der Deutsche Post AG in Briefkästen der Roten legen, was zu deutlich längeren Brieflaufzeiten führe. Daher klagte die Deutsche Post AG vor dem Landgericht Nürnberg gegen den Konkurrenten. Zu Recht, wie das Landgericth Nürnberg und das Oberlandesgericht Nürnberg meinten. Anders sieht es jedoch der Bundesgerichtshof: (Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 214/07). Die Deutsche Post AG kann grundsätzlich nicht verhindern, dass in unmittelbarer Nähe ihrer eigenen Filialen oder Briefkästen auch Briefkästen ihrer Wettbewerber aufgestellt werden. Eine Herkunftstäuschung könne nicht allein damit begründet werden, dass die Breifkästen gemeinsame Merkmale aufweisen, wie etwas Höhe und Grundfläche der Kästen. Die roten Kästen unterschieden sich in ihrer Gestaltung klar von den gelben Briefkästen der Deutsche Post AG. Klar könne es passieren, dass einige Briefversender das Angebot des Konkurrenten der Deutschen Post AG zuordne. Diesse Fehl…

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Themen: Marken , Landgericht , Briefe , Deutsche Post AG , Deutsche Post , Gelber , Konkurrenten , Filialen , Roter
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 14. Mai 2010 auf http://ramydlak.blogspot.com.

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