Rote Sohlen sind – zumindest in den USA- nicht eintragungsfähig!

Wie schon vor einigen Monaten bereits berichtet, klagte Louboutin in den USA gegen Yves Saint Laurent, da dieser seine Schuhe ebenfalls mit einer roten Sohle ausgestattet hatte.

Die Legal Tribune Online berichtet heute, dass am 10.08.2011 eine Entscheidung gefallen sei. Dabei habe der Richter festgestellt

” (es) bestehen ernsthafte Zweifel an der Schutzfähigkeit der US-Marke. Das amerikanische Patent- und Markenamt hätte sie seiner Ansicht nach nie eintragen dürfen.”

Es gebe zwar auch Markenschutz für Farben, der Käufer denke aber nicht bei der Farbe “Rot” gleich an die Schuhe von Louboutin. Auch handele es sich nicht um ein (schutzfähiges) Muster oder eine bestimmte Farbkombination.

Da bereits zwei Widersprüche gegen die Gemeinschaftsmarke beim HABM eingereicht wurden, wird es spannend, inwieweit di…

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Themen: Usa , Urteil , Muster , Patent , Alltagswahnsinn , Aus Dem Ausland , Markenrecht (u.s.) , Louboutin , Rote Sohlen , Urteil. Keine Eintragungsfähigkeit , Yvones Saint Laurent
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 17. August 2011 auf http://www.neubauerlaw.de.

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