Rote Ampel überfahren – was tun?

Wer eine rote Ampel überfährt und dabei von einem Polizeibeamten beobachtet oder einer auf der Ampel befindlichen Anlage geknippst wird, der hat vor Gericht nur wenig Chancen auf ein Urteil zu seinen Gunsten. In beiden Fällen gelten lediglich sehr selten anzutreffende Ausnahmen als berechtigter Grund zum überfahren der roten Ampel. Insbesondere medizinische Notfälle sind hier zu nennen oder das Fahren unter Gewalteinwirkung anderer im Auto befindlichen Personen, welche ein korrektes Fahrverhalten des Fahrzeugführers zu verhindern wissen. Ist die Situation jedoch Aussage gegen Aussage (Unabhängig von eventuell im Fahrzeug befindlichen Zeugen) , was in den meisten Fällen gegeben ist, so schenkt das Gericht stets dem Polizeibeamten Glauben.

Ein Einspruch mit folgender Verhandlung ist im Ergebnis für den Fahrzeughalter fast immer aussichtslos. Allerdings gibt es natürlich immer Ausnahmen und Präzedenzfälle. Diese wären dann einzeln zu prüfen und mit dem jeweiligen Fall abzuwägen.

Autofahrer die ein Rotlichtverstoss begehen, werden laut Bussgeldkatalog mit folgenden Strafen belegt:

Wer eine Ampel bei Rot überfährt, der zahlt 90€ und erhält zudem 3 Punkte in Flensburg.

Wer eine Ampel bei Rot überfährt und sich dabei der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer strafbar macht, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 200€, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.

Wer eine Ampel bei Rot überfährt und sich dabei einer Sachbeschädigung strafbar macht, der wird mit einem Bußgeld von 240€, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot beleg…

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Themen: Verkehr , Flensburg , Rote Ampel

Erschienen 25. Juli 2009 auf http://www.gelernt.net.

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