Rot-rot in Brandenburg plant dauerhaften Kfz-Massenabgleich
Die von einer schwarz-roten Koalition eingeführte Ermächtigung zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen durch die
brandenburgische Polizei sollte eigentlich zum Ende des Jahres 2011 auslaufen. Ausgerechnet die rot-rote Regierungskoalition will die
Befristung jetzt ersatzlos streichen und die Maßnahmen dadurch dauerhaft zulassen. Außerdem soll die Erhebung von
Telekommunikations-Verkehrsdaten in erheblich weiterem Umfang zugelassen werden als bisher. Datei hatte der innenpolitische der Linken im Landtag von Brandenburg Dr. Hans-Jürgen
Scharfenber 2008 noch selbst erklärt: „Eine zwingende Notwendigkeit für die Beibehaltung derart einschneidender Maßnahmen, wie die
automatische Kennzeichenerfassung …, ist nicht ersichtlich.“
Ich habe gegenüber dem Innenausschuss des Brandenburgischen Landtags eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben. Sie
erläutert,
dass die durchgeführte Evaluierung die Erforderlichkeit des Kfz-Massenabgleichs nicht belegt, dass die geplante Ermächtigung zum
Kfz-Massenabgleich in verschiedenen Punkten verfassungswidrig wäre, dass der gegenwärtige Einsatz des Kfz-Massenabgleichs im Vorfeld
von Veranstaltungen und Versammlungen sowie zur Strafverfolgung rechtswidrig ist.
Meine Stellungnahme zum Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes (Drs. 5/4163) im Wortlaut:
I. Eingriffe in die Telekommunikation (§ 33b bbgPolG-E) Während die geplante Einführung eines Richtervorbehalts zu begrüßen ist,
sieht der Gesetzentwurf eine deutliche Ausweitung der Erhebung von Informationen über die Telekommunikation vor, ohne die Notwendigkeit
zu begründen. Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis waren nach § 33b Abs. 1 i.V.m. § 33a Abs. 1 Nr. 1 bbgPolG bislang nur
zugelassen, „wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dadurch Erkenntnisse erlangt werden, die für die Gefahrenabwehr
von Bedeutung sind und dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person unerlässlich ist“. Dass
„bestimmte Tatsachen“ als Grundlage der polizeilichen Entscheidung künftig nicht mehr gefordert werden sollen, eine „dringende Gefahr“
nicht mehr vorausgesetzt werden soll und der praxisirrelevante „Bestand oder die Sicherheit des Landes“ Eingriffe in vertrauliche
Kommunikation rechtfertigen sollen, ist im Gesetzentwurf nicht begründet, aus meiner Sicht nicht notwendig und daher zu kritisieren.
Eigenmächtige Eingriffe der Polizei in die Telekommunikation ohne Mitwirkung der Netzbetreiber durch sog. IMSI-Catcher sind in zwei
Jahren nur zweimal erfolgt. Es wird nicht mitgeteilt, ob die beiden Maßnahmen erfolgreich waren und weshalb sie gegebenenfalls nicht
durch eine Inanspruchnahme des Netzbetreibers hätten ersetzt werden können. In dem Fall, in dem der Verdacht einer Kindesentziehung
bestand, war die Strafprozessordnung einschlägig und ausreichend. Vor diesem Hintergrund halte ich die Notwe…
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