Rostocker Rotlichtprozess - Konflikte zwischen LKA und Generalstaatsanwaltschaft

Der amtierende Generalstaatsanwalt des Landes M-V, Michael Kruse (vgl. zum Ruhestand des Generalstaatsanwalts Martensen hier), hat die gegenüber der Presse vorgetragene Kritik des Direktors des LKA, Ingmar Weitemeier, an der Absprache mit dem Hauptangeklagten im sog. Rostocker Rotlichtprozess, Artur Bree, zurückgewiesen: "... Der amtierende Generalstaatsanwalt von Mecklenburg-Vorpommern, Michael Kruse, hat die Absprachen im Rostocker Rotlicht-Prozess verteidigt. Alle Prozessparteien hatten sich in dem Verfahren auf eine Höchststrafe von sechseinhalb Jahren Haft und eine maximale Geldstrafe von 130.000 Euro geeinigt, wenn dieser ein Geständnis ablegt. Der Direktor des Landeskriminalamtes (LKA), Ingmar Weitemeier, hatte dieses Vorgehen am Mittwoch kritisiert. Kruse warnte in Anspielung auf die Kritik Weitemeiers davor, in die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Justiz einzugreifen. Außerdem sei es noch zu früh, die Absprachen zu bewerten, sagte Kruse. Die Zusicherung einer Strafgrenze sei an ein Geständnis geknüpft gewesen, mit dem der Hauptangeklagte gerade erst begonnen habe. ..…

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Erschienen 18. August 2006 auf http://walfischbucht.wordpress.com.

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20. Juni 2008 von Jan B. — Ich finde, dass die Staatsanwaltschaft sich an ihre Versprechen halten muß.
Es wäre gegenüber den Angeklagten eine sehr unfaire Aktion.

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