Rosenmontag: Kamelle, Kamelle…..

Für alle die, die gerade vom “Rosenmontagszuggucken” zurück sind und überlegen, ob sie vielleicht wegen zu starkem “Kamellenbeschuss” Schadensersatzklage erheben können/sollen/wollen, hier noch einmal der Hinweis auf das AG Köln Urt. v. 07.01.2011 – 123 C 254/10. In diesem hat das AG einen Schadensersatzanspruch für eine Verletzung durch einen Schokoriegelwurf beim Rosenmontagszug verneint. Ähnlich das AG Aachen, Urt. v. 10.11.2005, 13 C 250/05- Das AG Aachen geht davon aus, dass es allgemein bekannt sei, dass bei Karnevalsumzügen Gegenstände in die Zus…

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Themen: Rosenmontag , Entscheidung , Schadensersatz , Aachen , Verletzung , Rosenmontagszug , Zuschauer
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 20. Februar 2012 auf http://blog.strafrecht-online.de.

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