ROMAN EMPIRE vs. EMPIRE

Das BPatG hatte über den Widerspruch der Marke Empire gegen Roman Empire zu entscheiden und stellte fest, dass trotz der Identität eines Bestandteiles keine Verwechslungsgefahr besteht. Dabei stellte das Gericht einerseits auf die geschwächte Kennzeichnungskraft des Begriffes „Empire“ durch die häufige Verwendung in der Werbesprache, aber auch die hohe Anzahl von Marken, die dieses Wort ebenfalls enthalten, ab und andererseits auf die deutlichen inhaltlichen Unterschiede.

Die Richter sahen durch die klare Bedeutung des Begriffspaares „Roman Empire“ und dessen schnellen Erfassbarkeit durch den angesprochenen Verkehrskreises keine Gefahr, dass im Gebrauch beider Bezeichnungen nebeneinander verwechselt werden könnten und wiesen den Widerspruch zurück.

Entscheidung des BPatG vom 10. August 2011 (26 W (pat) 576/10)

EMPIRE

Klasse 32: Biere, Wasser- und Mineralwasser, alkoholfreie Getränke, Softdrinks

Klasse 33: alkoholische Getränke, insbesondere Wodka

Klasse 34: Zigaretten und Tabakerzeugnisse

ROMAN EMPIRE

Klasse 34: Tabakwaren, insbesondere Zigaretten und Filterzigaretten, Raucherartikel (ausgenommen Tabakpfeifen); Streichhölzer

Die gem. § 66 Abs. 1, 2 MarkenG zulässige Beschwerde der Widersprechenden hat in der Sache keinen Erfolg. Aus den im Ergebnis zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses der Markenstelle für Klasse 34 vom 15. Oktober 2010 ist die Gefahr von Verwechselungen im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zwischen den sich hier gegenüberstehenden, u. a. für identische Waren der Klassen 34 beanspruchten Zeichen „ROMAN EMPIRE“ und „EMPIRE“ hinreichend sicher auszuschließen. Für die Frage der Verwechslungsgefahr i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596- Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 437, 438 – Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 – MEY/Ella May). Unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (BGH GRUR 2002, 1067, 1068 – DVK/OVK) ist im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen „ROMAN EMPIRE“ und „EMPIRE“ zu verneinen.

Die von der angegriffenen Marke in Klasse 34 beanspruchten Waren „Zigaretten und Tabakerzeugnisse“ sind identisch mit den von der Widersprechenden …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bpatg , Wodka , Widerspruchsverfahren , Roman , Widerspruchsentscheidungen , Empire Roman , Kennzeichnungsstärke
Rechtsgebiet: Markenrecht

Erschienen 11. September 2011 auf http://blog.f-200.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

"EMPIRE" vs. "ROMAN EMPIRE"

kanzlei.biz | 2. September 2011 — Eigener Leitsatz: Aufgrund der unterdurchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Zeichen für die angemeldeten bzw. eingetragenen War…

Sonntagslinks

MarkenBlog | 12. Februar 2012 — Warnung vor nicht amtlichen Schreiben, Teil 18 BGH: “Thüringer Klöße” ist keine schutzfähige geografische Angabe RTL Te…

BPatG: Die Wortmarke “Flow” und die Wort-/Bildmarke “FlowNow!” sind nicht verwechselungsfähig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 4. August 2009 — BPatG, Beschluss vom 29.05.2009, Az. 27 W (pat) 55/09 §§ 9 Abs. 1 Nr. 2 2. Hs., 14 MarkenG Das BPatG hat entschieden, dass …

BGH: Kinderzeit - Die Beurteilung der Warenähnlichkeit gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird nicht dadurch beeinflusst, dass die Bek…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 1. November 2007 — 1. Bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den War…

BPatG: Wort-Bildmarken “Müller” und “Müller Apfelspritzer” nicht verwechselungsfähig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 27. Juli 2009 — BPatG, Beschluss vom 13.05.2009, Az. 26 W (pat) 58/08§§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG Das BPatG hat in dieser Markensache entschiede…

BPatG: Wenn Sammy’s Super Sandwich verdichtet wird / Bei der Prüfung einer Verwechselungsgefahr zwischen Marken können Markenbesta…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 20. Oktober 2010 — BPatG, Urteil vom 11.10.2010, Az. 25 W (pat) 6/09§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG Das BPatG hat entschieden, dass die Marke “Sammy”…

BPatG: Zeichenfolge Dynamic gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht als Marke eintragbar

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 4. August 2010 — BPatG Beschluss vom 12.07.2010 28 W (pat) 83/0909 Dynamic Das BPatG führt aus: "Angaben oder Zeichen, wie das englische Wort „Dyna…

BPatG: A1-Web und A1 verwechslungsfähig

MarkenBlog | 1. Dezember 2006 — Der 29. Senat des Bundespatentgerichts hatte sich unter dem Aktenzeichen 29 W (pat) 123/04 mit der Beschwerde betreffend die Ma…

BPatG: Wortfolge "Miracle Garden" mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke für Pflanzen, Garten- und Dekoartikel eintragungsfä…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 22. September 2011 — BPatG Beschluss vom 26 W (pat) 68/10 Miracle Garden Das BPatG hat entschieden, dass die Wortfolge "Miracle Garden" mangels Untersc…

OLG Frankfurt a.M.: Zwischen der Marke “BA” und dem Zeichen “BA83″ besteht keine Verwechselungsgefahr

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 11. April 2012 — OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.02.2012, Az. 6 W 8/12 § 14 MarkenG Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass zwis…