Unbedingter Klageauftrag: Roland – Vehemenz in der Diktion Ihrer Korrespondenz
RSV-Blog | 9. März 2009 — Rechtsanwalt Stefan H. Markel aus Köln ergänzt seine schlechten Erfahrungen, die er - wie viele Kollegen bereits zuvor auch sch…
Rechtsanwalt Stefan H. Markel aus 50321 Brühl berichtet über seine Erfahrungen mit dem Roland:
Mit der Roland erging es mir ähnlich wie dem Kollegen Carsten Hoenig mit der Advocard. Er hat seine Erfahrung unter dem Titel “AdvoCard und das offene Messer” im Blog veröffentlicht.
Die Roland kürzte im Arbeitsrecht (außergerichtlich) eine Mittelgebühr von 1,5 auf 1,3 mit der üblichen Begründung - “leichte Angelegenheit” etc.. Zu prüfen waren Berechtigung der angekündigten Kündigung im Zusammenhang mit Beendigung der Elternzeit, Entgelthöhe, verbliebene und verbleibende Urlaubsansprüche, das Schicksal der betrieblichen Zusatzversorgung, Nachzahlungsmöglicheiten (Differenzausgleich), Zeugnisfragen und mehr. Dazu dann die Auseinandersetzung darüber mit dem Gegner.
Selbst auf den schriftlichen Hinweis - der mittlerweile übliche Inhalt bei Kürzung auf 1,3 - erfolgte die Roland-Reaktion, die 1,3er Gebühr sei “hier mehr als ausreichend”; zugrundegelegt werde allein die Prüfung des Arbeitsverhältnisses; wenn sich die Sache weiter entwickeln sollte, werde gerne noch einmal geprüft.
Daraufhin habe ich die Mandantin zur Zahlung der Differenz aufgefordert und mitgeteilt, dass ihre RSV die Gebühren kürzt, da sie der Auffassung sei, hier handele es sich um eine besonders einfache Angelegenheit, die für die Mandantin zudem keine große Bedeutung habe. Erfolge keine Zahlung, sähe ich mich gezwungen, gemäß dem Zahlungsstand der Rechtsschutzversicherung mich lediglich mit dem Arbeitsverhältnis zu beschäftigen, nicht aber mit dem von der Mandantin gewünschten Zeugnis oder dem Schicksal der Zusatzversorgung.
Ich riet ihr, sich nach der Überweisung des Differenzbetrages selbst mit Ihrem Rechtsschutzversicherer in Verbindung zu setzen und teilte ergänzend mit, nötigenfalls könnte eine Klärung der Zahlungsverpflichtung auch auf gerichtlichem Wege erfolgen, was aber selbstverständlich nicht dem Sinn und Zweck einer Rechtsschutzversicherung entspreche.
Soweit, so gut. Die Mandantin hat sich telefonisch mit der Roland in Verbindung gesetzt und die in der Korrespondenz benannte Sachbearbeiterin erwischt. Diese beklagte, ich sei offenbar “streitlustig” , sagte aber letztlich …
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