Der ROLAND und die Akteneinsicht Teil XXX
RSV-Blog | 21. September 2006 — Es nimmt kein Ende mit dem Roland. Die Deckungszusage in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wird erteilt. Am 4. August schicke…
Der Kollege Stefan Walter übermittelte uns einen Erfahrungsbericht über überdurchschnittlich schlechtes Regulierungsverhalten:
Der Roland mal wieder:
Nach erfolgreicher Räumungsklage hatten wir Räumungsauftrag nebst Vollstreckung der im Urteil titulierten vorgerichtlichen Kosten gegen die drei Schuldner erteilt. Durch überobligatorische Bemühungen von Mandant, Anwalt und Gerichtsvollzieher konnten die üblichen Gerichtsvollzieherauslagen von 5.000,- Euro für Möbelwagen etc. komplett eingespart werden, die Schuldner sind schließlich “freiwillig” ausgezogen (und in einen anderen Bezirk umgezogen).
Daraufhin haben wir am 22.08. unsere Schlussrechnung an den Roland übersandt, nebst kurzer Zusammenfassung des Ergebnisses natürlich. Es ergab sich unter Anrechnung des Vorschusses noch ein Betrag von beinahe 200,- Euro brutto.
Am 08.09. forderte der Roland die Übersendung des Urteils und des Vollstreckungsprotokolls an, was natürlich völlig in Ordnung ist, wenn auch sicherlich bereits zwei Wochen früher möglich. Weiter erklärte er, er könne “nicht nachvollziehen, inwiefern hier eine 0,9 Gebühr beim Räumungsauftrag angesetzt wurde.” Das Urteil und das Vollstreckungsprotokoll haben wir am selben Tag zurückgefaxt nebst Erläuterung, dass drei 0,3-Gebühren anfallen, weil drei Schuldner vorhanden sind (was sich freilich aus der Kündigung oder der Klageschrift bereits ergeben hätte, aber gut).
Mit Schreiben vom 22.09. bat der Roland, auch den “Räumungsantrag” zu übersenden, den wir am 27.09. zufaxten. Nur unwesentlich später, bereits am 18.10., erkundigte sich der Roland dann, – weshalb der Vollstreckungsauftrag zurückgenommen…
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