Robenpflicht oder Robenrecht?

Vor kurzem erst begann Prof. K. eine seiner „Geschichten aus dem Juristenleben“ (um die Vorlesung etwas aufzulockern) mit dem Satz: Früher, als Referendar, war ich ja immer sehr ordentlich gekleidet. Dass schon unter den Jurastudenten ein gewisses Overdressing eher die Regel als die Ausnahme ist, wird uns ja von anderen Fachbereichen gerne nachgesagt. Und später trägt man dann über Anzug und Krawatte noch ein altertümliches (i.d.R.) schwarzes Stoffungetüm - die Robe. Warum jetzt auch das noch? Inzwischen nicht nur durch den Robenblog weithin bekannt ist die durchaus kurzweilige Order Friedrich Wilhelms I. zur Einführung der juristischen Berufskleidung: Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann. Auch durch die zahlreichen Jurablogs ist dem geneigten Lesen inzwischen eine Fülle von Informationen zugeführt worden, wann eine Robe nicht mehr getragen werden müsse/dürfe. Was ist nun eine Robe? Laut Duden wäre das ein „festliches langes Kleid, das nur zu besonderen Anlässen getragen wird“. Wikipedia beschreibt die Robe dagegen sehr viel anschaulicher als „festlich-gravitätische Kleidungsstücke von sehr unterschiedlicher Form und Zweckbestimmung“ und darunter insbesondere „weite, mantelartige Gewänder, die in vielen Staaten der Welt als Amtstracht von Juristen, Hochschullehrern und Klerikern getragen werden“. Da sind sie ja schon, die Juristen. Das Wort Robe selbst stammt im Übrigen aus dem Französischen und ist verwandt mit dem deutschen Raub. Eine Robe wäre demnach ein „dem Feind entrissenes Kleidungsstück“. Mit dem Faustrecht müssen wir uns zweifellos noch in einem anderen Beitrag beschäftigen. Roben gibt es nun in vielerlei Ausführungen. Einfach schwarz oder extravagant in dunklen oder schillernden Farben. Bekannt sind sicher die scharlachroten Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht, die dunkelroten Roben der Richter am BGH oder die Roben der Jedi-Ritter der alten Republik (die im Übrigen wohl nicht als Juristen durchgehen). Unter uns Studenten, also denjenigen, die erstmal „zur Robe wollen“ ist die Anerkenntnis eines gewissen Coolnessfaktors dieser Amtstracht nicht gänzlich auszuschließen. Auch um sich abends in einem Gericht besser verbergen zu können, könnte eine Robe sicher hilfreich sein (rein hypothetisch, selbstverständlich). Für Rechtsanwälte regelt der § 20 BORA, dass der Rechtsanwalt vor Gericht die Robe als Berufskleidung trägt. Zumindest, soweit das üblich ist. Als Auslegungshilfe für diese Üblichkeit hat bisher scheinbar nur die Rechtsanwaltskammer Berlin einen Robentrageüblichkeitsbeschluss gefasst. Solche bahnbrechenden Beschlüsse können natürlich grundsätzlich nur gefasst werden, wenn es dafür ein dringendes Bedürfni…

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Themen: Wikipedia , Robe , Anwälte
Rechtsgebiet: Berufsrecht

Erschienen 1. Januar 2012 auf http://de-lege-lata.blogspot.com.

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